Aufklärungsaktion “Parken” in Egelsbach

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Symbolbild geparkte Autos (Foto: Nile auf Pixabay)

Hinweiszettel in der Ostervorwoche

Das Thema Parken im öffentlichen Raum ist immer wieder Anstoß für Beschwerden. Die Einen beklagen sich über die aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Verwarnungsgelder, die Anderen über nicht regelkonform abgestellte Fahrzeuge.

Wer ein „Knöllchen“ bekommt, hat meist nur die Zahlungspflicht im Blick, dabei sieht die Ordnungsbehörde Egelsbach den Schwerpunkt vor allem bei der Verkehrserziehung. „Die Verwarnungsgelder für Vergehen, die von der Gemeinde bearbeitet werden, liegen bei maximal 55,00 Euro. Der Rest geht an das Regierungspräsidium Kassel. In den von der Gemeinde bearbeiteten Fällen decken die Bußgelder häufig kaum die entstandenen Verwaltungskosten“. Stellt Bürgermeister Wilbrand klar, „es geht uns bei der Verkehrsüberwachung also vor allem um Sensibilisierung und Verkehrserziehung.“

Vor diesem Hintergrund hat das Team des gemeinsamen Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbe-zirks Egelsbach-Erzhausen für die Ostervorwoche vom 25. bis zum 28. März eine größere Aufklärungsaktion geplant. Dabei sollen geringfügige Verkehrsverstöße nicht gleich geahndet, sondern mit einem „gelben Hinweiszettel“ auf den Verstoß aufmerksam gemacht werden.

Den „gelben Hinweiszettel“ gibt es dann zum Beispiel für:
– die fehlende Parkscheibe,
– unzulässiges Parken im eingeschränkten und absoluten Haltverbot
– und Parken innerhalb der 5 m-Verbotsregelung an Kreuzungen und Einmündungen
teilt Susanne Marx, Dienststellenleiterin des gemeinsamen Ordnungs- und Verwaltungsbehördenbezirks mit.

„Mit unserer Aktion wollen wir die Verkehrsteilnehmer auf sensible Bereiche aufmerksam
machen“, berichtet Susanne Marx, „und für begangene Verstöße sensibilisieren.“
Darüber hinaus sollen auch „grüne Hinweiszettel“ verteilt werden, diese werden Fahrzeughalter dann an ihrer Windschutzscheibe gehängt, wenn sie sich vorbildlich an die vorgeschriebenen Regelungen der StVO gehalten haben.

Für gravierende Parkverstöße, wie z.B. das Parken in einer amtlich gekennzeichneten
Feuerwehrzufahrt, Parken auf einem Sonderparkplatz für Schwerbehinderte, Parken auf dem Gehweg mit Behinderung etc. gibt es aber keine „gelben Hinweiszettel“, diese Verstöße werden auch in dieser Zeit regulär durch die Ordnungspolizeibeamten geahndet.

(Text: PM Gemeinde Egelsbach)