Offenbach: Ab sofort Tempo 30 in Höhe der Albert-Schweitzer-Schule

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Bürgermeisterin und Mobilitätsdezernentin Sabine Groß zeigt, was jetzt vor der Albert-Schweitzer-Schule gilt: Tempo 30 von Montag bis Freitag zwischen 7 und 20 Uhr. (Foto: Stadt Offenbach /georg-foto offenbach)

Autofahrerinnen und Autofahrer, die in Offenbach auf der Waldstraße zwischen Gabelsbergerstraße und Friedrichsring/Hessenring unterwegs sind, müssen sich ab sofort auf eine geänderte Geschwindigkeitsbeschränkung einstellen. Seit Montag gilt unter der Woche entlang der Waldstraße in Höhe der Albert-Schweitzer-Schule tagsüber durchweg Tempo 30.

Grundsätzlich gilt auf innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Geschwindigkeitsreduzierungen auf Hauptstraßen sind nach den Vorgaben des Gesetzgebers innerhalb der Straßenverkehrs-Ordnung nur in bestimmten Fällen möglich. Neben Maßnahmen von Lärmaktionsplänen oder zum Zwecke der Luftreinhaltung waren es zunächst nur sogenannte Unfallhäufungsstellen, also Unfallschwerpunkte, an denen von Tempo 50 auf Hauptstraßen abgewichen werden durfte.

Nach einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung durch den Gesetzgeber besteht mittlerweile die Möglichkeit für die Straßenverkehrsbehörden auf Vorfahrtstraßen Tempo 30 anzuordnen, wenn sich dort schutzbedürftige Einrichtungen, wie etwa Kindertagesstätten, Schulen oder Pflegeheimen befinden.

Zwar sind vor einer entsprechenden Anordnung der Straßenverkehrsbehörden hierbei immer noch einige Punkte zu berücksichtigen, wie etwa, dass ein unmittelbarer Zugang der schutzbedürftigen Einrichtung von der Hauptstraße aus vorhanden sein muss. Dies wird im Einzelfall immer noch geprüft. „Tempo 30 haben wir bereits an vielen anderen Schulen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen angeordnet“, sagt Bürgermeisterin Sabine Groß als zuständige Verkehrsdezernentin. „Die Straßenverkehrsbehörde hat zum Schutz der Schülerinnen und Schüler vor der Albert-Schweitzer-Schule die Einrichtung von Tempo 30 empfohlen. Mein Antrieb im Verkehrsbereich ist sichere Mobilität für alle voranzubringen. Diese Temporeduzierung ist ein weiterer Schritt dazu.“

Die Albert-Schweitzer-Schule ist nach derzeitigem Stand die letzte an einer Hauptstraße gelegenen Einrichtung, auf die die Voraussetzungen zur Geschwindigkeitsbeschränkung zutreffen. Ab sofort gilt an der Waldstraße vor der Albert-Schweitzer-Schule eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h von montags bis freitags in der Zeit zwischen 7 Uhr bis 20 Uhr.

(Text: PM Stadt Offenbach)