Wiesbaden: Nachwuchs- und Konzeptionsförderung für 2024 im Bereich Darstellende Kunst

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(Symbolbild: Ibrahim Boran auf Unsplash)

Das Kulturamt Wiesbaden schreibt 2024 erneut die Konzeptions- und Nachwuchsförderung im Bereich Darstellende Kunst aus. Die Stärkung der Innovationskraft sowie die Unterstützung des künstlerischen Nachwuchses innerhalb der freien Szene sind die Hauptziele dieser Förderprogramme.

Während die Konzeptionsförderung auf bis zu zwei Jahre angelegt ist und produktionsunabhängig bei Vorhaben unterstützt, die einer langfristigeren, kontinuierlicheren Förderung bedürfen, soll die Nachwuchsförderung dem künstlerischen Nachwuchs, unabhängig vom Alter, den (Wieder-) Einstieg in das künstlerische Berufsleben erleichtern. Neben der finanziellen Förderung unterstützt das Kulturamt Wiesbaden alle geförderten Künstlerinnen und Künstler auch mit Rat und Know-How.

Seit September 2023 ist das neue Förderportal der Landeshauptstadt Wiesbaden online, über das Künstlerinnen und Künstler zukünftig Anträge stellen müssen. Kulturschaffende aus den Bereichen Theater, Tanz und Performance werden aufgerufen, sich bis zum 3. März 2024 unter https://kulturfoerderantraege-wiesbaden.fund.garden/ für die jeweiligen Förderprogramme zu bewerben.

Die Förderungen erfolgen auf Grundlage der Empfehlung der Fachjury Darstellende Kunst, die vom Kulturamt berufen wird. Die Entscheidungen werden voraussichtlich bis Ende März 2024 mitgeteilt.

Auch für die Gastspielförderung können Wiesbadener Künstlerinnen und Künstler 2024 ganzjährig Anträge unter https://kulturfoerderantraege-wiesbaden.fund.garden/ einreichen.

Nähere Informationen stellt das Kulturamt unter https://www.wiesbaden.de/kultur/kulturfoerderung/kulturfoerderung-stadt/index.php zur Verfügung.

Wissenswertes zu Inhalt und Zielsetzung der einzelnen Förderprogramme:

Nachwuchsförderung im Bereich Darstellende Kunst

Was ist die Zielsetzung?
Mit der Nachwuchsförderung soll der künstlerische Nachwuchs im Bereich Darstellende Kunst gefördert und ebenso die Innovationskraft in der Sparte gestärkt werden.

Wie viele Förderungen werden vergeben?
Es ist eine Nachwuchsförderung im Bereich Darstellende Kunst vorgesehen.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Wiesbadener Tanz- und Theaterschaffende aller Altersgruppen, die am Anfang ihrer künstlerischen Laufbahn stehen (als Berufseinsteiger oder Quereinsteiger), schon künstlerisch tätig sind und sich in einer neuen künstlerischen Position weiterentwickeln wollen oder die nach einer längeren Pause von mindestens zwei Jahren wieder in ihren künstlerischen Beruf einsteigen möchten.

Was genau wird gefördert?
Es werden erste professionelle künstlerische Vorhaben der Darstellenden Künste gefördert, die einen eigenständigen künstlerischen Ansatz zeigen und eine hohe künstlerische Qualität erwarten lassen. Vorhaben und Projekte in diesem Sinn sind im Bereich Darstellende Kunst insbesondere Stückproduktionen, Choreographien, Performances und spartenübergreifende Produktionen.

Gibt es Vorgaben zu den Produktions-/Aufführungsorten?
Die Umsetzung des Vorhabens (Proben, Produktion etc.) soll in Wiesbaden erfolgen. Bei der Nachwuchsförderung Darstellende Kunst müssen die Premiere und zwei weitere Vorstellungen in Wiesbaden stattfinden.

Was ist die Förderart?
Bei der Nachwuchsförderung handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Bei dieser Art der Finanzierung werden Projektkosten übernommen, die weder durch Eigenmittel noch durch Mittel Dritter aufgebracht werden können. Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist.

Was ist die (maximale) Förderhöhe?
Die maximale Fördersumme im Bereich Darstellende Kunst beträgt 10.000 €.

Konzeptionsförderung im Bereich Darstellende Kunst

Was ist die Zielsetzung?
Mit der Konzeptionsförderung im Bereich der Darstellenden Kunst soll die nachhaltige und zukunftsfähige Weiterentwicklung der Darstellenden Künste in Wiesbaden unterstützt werden.

Wie viele Förderungen werden vergeben?
Es ist die Auswahl von einem Vorhaben für die Konzeptionsförderung Darstellende Kunst vorgesehen.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind alle Künstlerinnen und Künstler und Ensembles der Darstellenden Künste, bei denen das kommerzielle Interesse nicht im Vordergrund steht und die ihren Wohnsitz in Wiesbaden haben oder deren kontinuierliches künstlerisches Wirken seinen zeitlichen und örtlichen Schwerpunkt in Wiesbaden hat.

Was genau wird gefördert?
Es können Vorhaben aus allen Bereichen der Darstellenden Künste gefördert werden, deren Umsetzung aus der Natur der Sache heraus einer langfristigeren, kontinuierlichen Förderung bedarf. Dies können beispielsweise Vorhaben sein, die – unabhängig von der Erarbeitung einzelner Produktionen – der Professionalisierung und Profilierung der organisatorischen Strukturen, insbesondere im Hinblick auf Diversität und Digitalität, der Entwicklung von Konzepten zur Ansprache neuer Zielgruppen, dem Aufbau von Netzwerken oder der Profilierung der künstlerischen Arbeit dienen.

Was ist die Förderart?
Bei der Konzeptionsförderung handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung. Bei dieser Art der Finanzierung werden Projektkosten übernommen, die weder durch Eigenmittel noch die Mittel Dritter aufgebracht werden können. Eine Förderung kann nur gewährt werden, wenn die Gesamtfinanzierung des Projekts gesichert ist.

Was ist die (maximale)Förderhöhe?
Die maximale Fördersumme beträgt 20.000 € verteilt auf bis zu zwei Jahre.

Gastspielförderung im Bereich Darstellende Kunst

Was ist die Zielsetzung?
Ziel der Gastspielförderung ist es, die Kulturszene Wiesbadens auch außerhalb von Wiesbaden, sowohl in der Region als auch bundesweit, sichtbar zu machen.

Wie viele Förderungen werden vergeben?
Es werden maximal zwei Auftritte jährlich pro Ensemble gefördert.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Wiesbadener professionelle Tanz- und Theaterensembles.

Was genau wird gefördert?
Es werden Gastspiele von Eigenproduktionen der antragstellenden Ensembles gefördert. Die Auftritte müssen außerhalb von Wiesbaden und der unmittelbaren Umgebung (angrenzende Städte und Landkreise) stattfinden. Die Buchung und Organisation erfolgt über die Ensembles. Der Auftritt muss Stücklänge haben und für die Öffentlichkeit – im Normalfall gegen Eintritt – zugänglich sein. Die Präsentation von Ausschnitten eines Stücks ist nicht zuwendungsfähig.

Was ist die Förderart?
Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu Reisekosten und Übernachtung.

Was ist die (maximale)Förderhöhe?
Die pauschale Zuschusshöhe beträgt 100 Euro pro Auftritt und auftretendem Ensemblemitglied (maximal 6 Personen).

(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)