Kelsterbach: Polizei ermittelt wegen Wucher, Nötigung und Betrug gegen Haustechnikfirma

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(Symbolfoto: jarmoluk auf Pixabay)

Über 2.000 Euro verlangte eine angebliche Haustechnikfirma am vergangenen Montag (14.) von einer 73 Jahre alten Frau für angebliche Handwerkstätigkeiten. Die Seniorin weigerte sich zunächst die Rechnung zu zahlen, entrichtete aber anschließend per Geldkarte den geforderten Betrag, weil die Handwerker drohten den Strom abzustellen. Sie verständigte später die Polizei.

Die Frau hatte über einen Handwerker-Notdienst den Betrieb aus Nordrhein-Westfalen wegen eines Stromausfalls aufgrund einer defekten Abwasserleitung in ihrer Wohnung verständigt. Die beiden Mitarbeiter der Firma gaben vor im Keller und in der Wohnung arbeiten zu müssen und inspizierten den Sicherungskasten. Lediglich ein Licht in der Küche und eine Steckdose in der Wohnung funktionierten anschließend wieder. Die Polizei geht derzeit davon aus, dass durch die “Handwerker” aber so gut wie keine Arbeiten ausgeführt wurden. Hierfür stellten das Duo über 2.000 Euro in Rechnung. Wenige Tage später bemerkte die Frau zudem, dass die Firma ohne ihr Wissen zusätzlich noch einmal rund 1.500 Euro von ihrem Konto abgebucht hatte. Die Polizei ermittelt nun wegen Wuchers, Nötigung und Betrug.

Polizei gibt Tipps

Aus gegebenem Anlass und weil es immer wieder vorkommt, dass dubiose Firmen auch andere Dienstleistungen, wie Elektro-Notdienste oder Türöffnungen anbieten und dann auffällig hohe Summen von Kunden verlangen, weist die Polizei auf Folgendes hin: “Unbekannte, nicht regionale Firmen aus dem Internet sollten Sie kritisch betrachten und bei der Suche nach Firmen darauf achten, dass sie mit ortsansässigen Nummern hinterlegt sind und der Kontakt direkt mit einem Mitarbeiter der Firma und nicht mit einem Callcenter erfolgt. Suchen Sie sich ortsansässige Firmen aus und speichern Sie sich für zukünftigen Bedarf bereits im Mobiltelefon die Nummer. Kosten für die Anfahrt und die Leistung bereits telefonisch oder spätestens vor Ort vorab klären. Nach erfolgtem Auftrag keine Rechnung unterschreiben, die nicht überprüft wurde und insbesondere überhöhte Rechnungen nicht sofort oder nicht vollständig begleichen. Bei Nötigung oder Druck Unterstützung bei Nachbarn oder Bekannten holen oder die Polizei rufen.”

(Text: PM Polizei Südhessen)

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