Die Stadt Wiesbaden appelliert an alle Radfahrenden, insbesondere jetzt in der dunklen Jahreszeit, zur eigenen Sicherheit mit ausreichender Beleuchtung im Straßenverkehr unterwegs zu sein. Verstöße gegen die Beleuchtungspflicht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Das Tragen einer reflektierenden Warnweste, das jedoch nicht verpflichtend ist, kann ebenfalls helfen, die eigene Sichtbarkeit zu erhöhen.
Die Entsorgungsbetriebe entfernen in diesen Tagen erhebliche Mengen an heruntergefallenem Laub auf den Straßen. Dennoch kommt es vor, dass Radwege zwischen den Reinigungsvorgängen erneut mit Laub bedeckt werden; vor allem bei Nässe geht davon eine deutliche Rutschgefahr aus. Es wird daher empfohlen, gerade auf mit Laub bedeckten Abschnitten von Radwegen oder Straßen und insbesondere bei Kurvenfahrten die Geschwindigkeit den Gegebenheiten anzupassen, um Stürze zu vermeiden.
Die motorisierten Verkehrsteilnehmerinnen und –teilnehmer werden aufgefordert, besondere Rücksicht auf den Fuß- und Radverkehr zu nehmen. Insbesondere bei Abbiegevorgängen ist Vorsicht geboten. Beim Überholen von Radfahrenden und anderen einspurigen Fahrzeugen ist innerorts stets ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten. Ist dies nicht möglich, muss vom Überholvorgang abgesehen werden.
(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)
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