FRANKFURT (PM) – Die Bereitschaft Corona-Tests am Arbeitsplatz durchzuführen wächst. Im Handel werden bereits vielerorts Corona-Tests durchgeführt. Die allgemeine Verpflichtung für Unternehmen, ihren Beschäftigten Testangebote zu machen, ist überflüssig.
Denn die Wirtschaft ist bereits mit ihrer sehr erfolgreichen Selbstverpflichtung vorangegangen. Eine schnelle und effektive Bekämpfung der Pandemie liegt im Kerninteresse des Einzelhandels. Deshalb handeln die Unternehmer in diesem Bereich auch bereits seit Wochen ohne gesetzliche Verpflichtungen verantwortungsbewusst. Eine allgemeine Testpflicht muss aber organisiert werden. „Wer eine solche Testangebotspflicht erlässt, muss dann auch sicherstellen, dass ausreichend Tests auf dem Markt verfügbar sind. Zudem dürfen die in vielen Fällen der Insolvenz nahestehenden Nicht-Lebensmittelhändler nicht auf den Kosten sitzen bleiben“, so Sven Rohde Hauptgeschäftsführer Handelsverband Hessen.
„Wenn das Testen eine Pflicht wird, dann muss es auf jeden Fall mitfinanziert werden. Es kann nicht sein, dass der gebeutelte Handel jetzt noch zusätzlich mit Kosten belegt wird“, so Jochen Ruths, Präsident des Handelsverbandes Hessen. Es darf keine zusätzlichen Belastungen für die, vielerorts in akuter Existenznot befindlichen, Handelsunternehmen geben.