Vorschlagsberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner Wiesbadens, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Eigenbewerbungen sind möglich. Der Integrationspreis kann pro Projekt oder Maßnahme nur einmal verliehen werden. Bewerbungskriterien sind unter anderem die Pionierfunktion, der innovative Ansatz, die Nachhaltigkeit sowie Kosten und Nutzen des Projektes beziehungsweise der Maßnahme.
Eine zwölfköpfige, unabhängige Jury, die unter anderem aus Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung, dem für Integration zuständigen Dezernenten, Vertretern des Ausländerbeirats sowie Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche und der jüdischen und islamischen Gemeinden besteht, entscheidet über die Verleihung des Integrationspreises.
Bewerbungen können formlos bis Freitag, 1. April, beim Amt für Zuwanderung und Integration, Alcide-de-Gasperi-Straße 2, 65197 Wiesbaden per Post oder per E-Mail (integration@wiesbaden.de) eingereicht werden.
Bei Fragen steht der zuständige Mitarbeiter der Integrationsabteilung, Eduard Galyschew, Telefon 0611/313537, E-Mail: integration@wiesbaden.de, gerne zur Verfügung.
Weitere Informationen gibt es unter www.wiesbaden.de/integrationspreis.