Bergstraße: Bei Haustierhaltung und -anschaffung muss Tierwohl an erster Stelle stehen

99
(Symbolfoto: Free-Photos auf Pixabay)

Kreisverwaltung ruft zu artgerechter Hundehaltung und Umsicht bei der Anschaffung von Tieren auf / Veterinäramt untersucht Gesundheitszustand und Papiere von 16 Hundewelpen aus osteuropäischem Tiertransport

Im Zusammenhang mit einer durch die Polizei veranlassten Kontrolle eines Transportes von 16 Hundewelpen, die in dieser Woche im Veterinäramt des Kreises stattfand, weist die Kreisverwaltung die Bergsträßer Bevölkerung darauf hin, beim Kauf sowie bei der Haltung von Haustieren unbedingt auf die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu achten und vor allem, dem Tierwohl stets die oberste Priorität einzuräumen.

„Die Anschaffung eines Haustiers sollte sehr gut überlegt sein“, betont die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz, die unter anderem für die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz zuständig ist. „Gerade Welpen sollten ausschließlich von seriösen und geprüften Züchtern erworben werden.“ Lange Transporte sollten im Sinne des Tieres beim Kauf unbedingt vermieden werden. Auch ein Tier aus einem nahe gelegenen Tierheim aufzunehmen, kann eine gute Möglichkeit sein, ein geeignetes Haustier für sich zu finden.
Auch Dr. Thomas Faßbender, Leiter der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße betont: „Beim Welpenkauf sollten die Käufer darauf achten, dass bei der Züchterin beziehungsweise dem Züchter zumindest das Muttertier vor Ort ist. Die Welpen müssen zudem mindestens acht Wochen bei ihrer Mutter verbleiben, bevor sie getrennt werden dürfen. Werden Welpen aus dem Ausland bezogen, ist unter anderem eine gültige Tollwutimpfung Pflicht. Die Impfung ist nach den rechtlichen Vorgaben erst im Alter von 12 Wochen möglich und es dauert weitere drei Wochen, bevor sie gültig ist. Das bedeutet, Welpen aus dem Ausland können frühestens im Alter von 15 Wochen bei ihren neuen Besitzern einziehen.“

Gewerbliche Tiertransporte nur unter ganz bestimmten Regeln zulässig

Gewerbliche Tiertransporte seien nur unter ganz bestimmten Regeln zulässig, so Faßbender. Das gewährleiste jedoch nicht, dass diese Regeln zuverlässig eingehalten würden, beziehungsweise geeignet sind, das Tierwohl in jedem Fall sicherzustellen. So sei der überprüfte Transport grundsätzlich rechtlich zulässig, stelle jedoch allein auf Grund der Dauer eine erhebliche Belastung für die Tiere dar.

Bei den durch das Veterinäramt untersuchten Welpen aus Osteuropa handelte es sich um etwa vier bis neun Monate alte Hunde, die zum größten Teil der Rasse Zwergspitz, auch Pomeranian genannt, angehören. Die Tiere, die von Russland über Deutschland und Frankreich nach Großbritannien transportiert werden sollten, wurden veterinärmedizinisch begutachtet. Bei einem Tier war die Transportfähigkeit auf Grund von Fieber und einem gestörten Allgemeinbefinden nicht mehr gegeben, weshalb seine Reise in Heppenheim vorerst zu Ende war. Da die nach EU-Recht benötigten Papiere keine wesentlichen Lücken aufwiesen, durfte die Fahrt mit den übrigen Tieren allerdings fortgesetzt werden – nachdem die Mitarbeitenden des Veterinäramtes die Tiere versorgt hatten.

(Text: PM Kreis Bergstraße)