Seit Anfang Januar herrscht in Wiesbaden, wie vom Land vorgegeben, ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten und Plätzen sowie eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Die Stadt hat die entsprechenden Regelungen nun bis Sonntag, 6. März, verlängert. Abgesehen von der verlängerten Laufzeit gab es keine weiteren inhaltlichen Änderungen.
Nach wie vor gelten nach Vorgaben des Landes in Corona-Hotspots besondere Regeln. Ein Landkreis beziehungsweise eine kreisfreie Stadt gelten als Hotspot, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt. Das ist in Wiesbaden schon länger der Fall. Am Donnerstag, 3. Februar, lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 2.274,5. In Hotspots gelten unter anderem ein Alkoholverbot an publikumsträchtigen öffentlichen Orten und Plätzen sowie eine Maskenpflicht in Fußgängerzonen. In Wiesbaden ist hiervon insbesondere der Innenstadtbereich unter anderem inklusive der Goldgasse betroffen. Die Hotspot-Regelungen treten außer Kraft, sobald die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt.
Aktuelle Informationen rund um das Thema Corona sowie Impfungen stehen unter wiesbaden.de/coronavirus zur Verfügung. Dort kann unter dem Punkt „Pressemeldungen und Verordnungen“ auch die komplette Allgemeinverfügung mit allen Detailregelungen heruntergeladen werden.
(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)
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