Afrikanische Schweinepest im LaDaDi: Weitere Lockerungen in der Sperrzone II geplant

305
(Grafik: LaDaDi)

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat gestern eine neue Allgemeinverfügung zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) veröffentlicht. Die Verfügung bringt spürbare Erleichterungen mit sich und tritt am heutigen Mittwoch, 23. April, in Kraft. „Die neuen Regelungen bedeuten einen wichtigen Schritt zurück zur Normalität – mit Augenmaß und weiterhin hoher Aufmerksamkeit für den Seuchenschutz“, betont Vize-Landrat Lutz Köhler. „Wir wissen, wie stark die Bevölkerung, Jäger und Landwirte in den vergangenen Monaten belastet waren – umso wichtiger ist es, dass wir nun spürbare Entlastungen ermöglichen können. Gleichzeitig bleibt es entscheidend, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten.“

Wegfall von Leinenpflicht und Wegegebot

Im gesamten Landkreis entfällt künftig sowohl die Leinenpflicht für Hunde als auch das bisher geltende Wegegebot. Damit wird der Zugang zur Natur wieder erleichtert – ein spürbarer Fortschritt für alle Bürgerinnen und Bürger, die im Landkreis ihre Freizeit im Grünen verbringen möchten.

Neuregelung der Jagd in der Sperrzone II

Für die Jagd in der Sperrzone II gelten künftig weniger Einschränkungen. Bewegungs- und Erntejagden bleiben zwar weiterhin verboten, jedoch wird lediglich noch empfohlen, bei der Jagd Schalldämpfer zu verwenden. Zudem müssen Jägerinnen und Jäger nach wie vor bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen einhalten. Ziel bleibt es, die Wildschweinpopulation weiterhin deutlich zu reduzieren, um das Risiko einer weiteren Verbreitung der ASP zu minimieren. Alle im Kerngebiet erlegten Wildschweine müssen weiterhin zum Kadaversammelplatz in Roßdorf (Industriestraße 12) gebracht werden. Dort erhalten Jägerinnen und Jäger einen Entsorgungsnachweis, der zur Beantragung der weiterhin gültigen Schussprämie in Höhe von 200 Euro pro Tier erforderlich ist.

Landwirtschaft: Drohnenflüge vor der Ernte entfallen

Für schweinehaltende Betriebe bringt die neue Verfügung keine Änderungen mit sich – bestehende Maßnahmen bleiben bestehen. Landwirtschaftliche Betriebe profitieren jedoch von einer deutlichen Erleichterung: Die bisher vorgeschriebenen Drohnenüberflüge vor der Ernte entfallen künftig. Außerdem werden die Einschränkungen für die Forstwirtschaft weitgehend aufgehoben, was die Bewirtschaftung der Wälder deutlich erleichtert.

Erweiterung des Kerngebiets bis zu B38

Das ASP-Kerngebiet wird aufgrund neuer positiver ASP-Nachweise bis zur Bundesstraße 38 nach Osten erweitert. Entlang der B38 ist der Festzaun mittlerweile vollständig errichtet und schließt das Gebiet nach außen ab.

Die aktuellen Informationen rund um die Afrikanische Schweinepest sind auf der ASP-Übersichtsseite des Landkreises unter www.ladadi.de/asp abrufbar. Fragen beantwortet das Bürgertelefon unter 06151 / 881-1800.

(Text: PM Landkreis Darmstadt-Dieburg)