
Beschilderung auf Parken mit Parkschein geändert
Durch die Inbetriebnahme der angekündigten neuen Parkscheinautomaten ändern sich die Parkregeln rund um die Frankfurter Straße in Offenbach. In den Seitenstraßen Rödernstraße, Tulpenhofstraße sowie Körnerstraße ist durch die Einrichtung nur noch Parken mit Parkschein oder mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt. „Für uns war es wichtig, die Belange von Anwohnenden sowie Beschäftigten und Kunden anliegender Unternehmen bestmöglich zu vereinbaren. Die Gebühr zum Parken fällt daher vergleichsweise zu den übrigen Parkzonen deutlich geringer aus und orientiert sich bei einer werktäglichen Nutzung an den aktuellen Kosten des Deutschlandtickets“, so Ordnungsdezernent Paul-Gerhard Weiß. Die bisherige Zwischenlösung, das eigene Fahrzeug für bis zu 10 Stunden mit Parkscheibe in den genannten Seitenstraßen abstellen zu dürfen, wird durch die Parkscheinautomaten abgelöst.
Im vergangenen Jahr wurden auf der viel befahrenen Frankfurter Straße Schutzstreifen für Radfahrende eingerichtet, um die Sicherheit im Verkehr zu erhöhen. Den Platz für die Schutzstreifen bot nur die Straßenfläche, auf der bislang abschnittsweise das Längsparken für Fahrzeuge erlaubt war. Als Ersatz wurde in den Seitenstraßen die Möglichkeit eingerichtet, dass Gewerbetreibende und Angestellte im Offenbacher Westend weiterhin ihre Fahrzeuge zu Arbeitszeiten (montags bis freitags zwischen 6 Uhr und 18 Uhr) in Nähe ihrer Arbeitsstätte abstellen können. Um den vorherrschenden Parkdruck zu entspannen, kann an verschiedenen Stellen innerhalb der Bewohnerparkzonen mit einem Parkschein geparkt werden. Unverändert können Anwohnende rund um die Uhr ihren Bewohnerparkausweis ohne zusätzliche Parkgebühr nutzen.
Insgesamt stehen für Mitarbeitende und Kunden der Gewerbebetriebe je nach Fahrzeuggröße 37 Parkplätze zur Verfügung, davon sind 4 Stellplätze sogenanntes Kurzzeitparken für 2 Stunden. Autofahrerinnen und Autofahrer, die keinen Bewohnerparkausweis für die jeweiligen Bewohnerparkbezirke (D und N) besitzen, können in den ausgewiesenen Flächen mit einem kostenpflichtigen Parkschein parken.
(Text: PM Stadt Offenbach)