Rödermark: Keine Deckelung beim Grundsteuer-Hebesatz

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Bei der Abstimmung über den Antrag zu einer künftigen Deckelung des Hebesatzes der Grundsteuer B gingen nur die Hände der Freien Wähler in die Höhe. (Foto: PS)

Die Freien Wähler (FWR) sind in der Stadtverordnetenversammlung mit einem Antrag gescheitert, mögliche künftige Anhebungen des Hebesatzes der Grundsteuer B zu begrenzen. Die anderen Fraktionen sahen darin lediglich Symbolpolitik.

Im Oktober hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B zum 1. Januar diesen Jahres von 715 auf 800 Prozent anzuheben. Die Freien Wähler wollten, dass mögliche künftige Anhebungen pro Haushaltsjahr auf maximal 20 Prozent des ursprünglichen Hebesatzes begrenzt werden. Mit dem Antrag, so der FWR-Fraktionsvorsitzende Björn Beicken, wolle man ein Zeichen setzen, dass man die Erhöhungen, „die irgendwann kommen werden“, so moderat wie möglich gestalten will. Mit einer Begrenzung könne man zumindest für etwas Planungssicherheit bei den Bürgern sorgen, so Beicken. Durch die Grundsteuerreform würden manche Rödermärker ohnehin das vier- bis fünffache ihres bisherigen Grundsteuerbetrages bezahlen. Mit der Deckelung wolle man sich auch ein Stück weit disziplinieren, die städtischen Ausgaben weiter zu hinterfragen.

Michael Spieß (CDU) wies noch einmal darauf hin, dass die Stadt durch die Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B zum 1. Januar diesen Jahres insgesamt nicht mehr Geld einnimmt (siehe Extra-Text). Der neue Hebesatz sei eine Empfehlung des Städte- und Gemeindebundes gewesen. Die Grundsteuer sei für Kommunen eine der wenigen Möglichkeiten, Einnahmen zu generieren, um die vom Land und Bund auferlegten Pflichtaufgaben zu erfüllen. Wenn man eine mögliche Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer von vornherein begrenzt, könnte dies dazu führen, dass man wichtige Leistungen, etwa in der Kinderbetreuung, nicht mehr finanzieren kann, so Spieß.
Lars Hagenlocher (SPD) lobte zwar den Ansatz der Freien Wähler, die Planbarkeit für die Bürger zu erhöhen. Er sei aber nicht mehr bereit, dort „Symbolik walten zu lassen, wo ich nichts machen kann.“ Die SPD-Fraktion weigere sich, zu suggerieren, man könne ernsthaft eine Deckelung der Grundsteuer B erreichen. „Wir können nichts tun gegen diese erforderliche Mehrbelastung, wenn das System so bleibt, wie es ist“, sprach Hagenlocher den engen finanziellen Spielraum der Kommunen an.

Dr. Rüdiger Werner (FDP) konnte den Ansatz der Freien Wähler zwar ebenfalls verstehen, allerdings müsse die Kommune auch in einer schwierigen Haushaltslage handlungsfähig bleiben. Wenn man als Stadt kein weiteres Sparpotenzial mehr hat, gehe dies eben nur über die Erhöhung des Hebesatzes. Stefan Gerl (Andere Liste) bezeichnete den Antrag der Freien Wähler als unseriös. Was tue man, wenn eine 20-prozentige Anhebung des Hebesatzes mal nicht ausreiche: „Stellen wir dann die Heizung im Rathaus ab?“

7,6 Millionen Euro Einnahmen durch Grundsteuer B

Ober-Roden (PS) – Die Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgesetzte Grundsteuermessbetrag. Dieser ist das Berechnungsergebnis unter anderem aus Flächenangaben zu Grundstück und Gebäude und den vom Finanzamt beigesteuerten Faktoren und Steuermesszahlen. Den Grundsteuermessbetrag multipliziert die Stadt mit dem aktuell geltenden örtlichen Grundsteuerhebesatz und berechnet so die zu zahlende Grundsteuer.

Nach der Grundsteuerreform erhebt die Stadt seit diesem Jahr die Grundsteuer auf Basis der neuen Bemessungsgrundlage. Im Oktober hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer B zum 1. Januar diesen Jahres von 715 auf 800 Prozent anzuheben. Die Grundsteuerreform soll aufkommensneutral durchgeführt werden. Einzelne Grundstückseigentümer zahlen auch in Rödermark mehr als früher, andere weniger, je nach vom Finanzamt festgelegter Wertigkeit des Grundstücks. Die Stadt rechnet für 2025 mit Einnahmen von rund 7,6 Millionen Euro durch die Grundsteuer B.

(Text: PS)