„Die Zukunft der Sozialverwaltung“

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Hessische Kommunale Jobcenter sehen sich vor Weichenstellung

Hopfen, Malz, Hefe, Wasser – seit 1516 hat das Deutsche Reinheitsgebot unverändert Bestand. Diese gesetzgeberische Kontinuität über fünf Jahrhunderte hinweg steht im deutlichen Kontrast zum Sozialgesetzbuch II. Letzteres existiert immerhin auch bereits seit zwanzig Jahren, zeichnet sich aber durch ständige, tiefgreifende Wechsel in seiner Struktur und Ausrichtung aus. Die sich nun abzeichnenden bundespolitischen Umbrüche geben Anlass zu einer Bestandsaufnahme sowie insbesondere einer auf Erfahrungen gründenden Empfehlung für die zukünftige Regierung.

2004 endete endgültig das dreigliedrige System der sozialen Sicherung bei Arbeitslosigkeit aus Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Mit den sogenannten Hartz-Reformen fusionierte die damalige Regierung Schröder Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe im Wesentlichen auf dem Leistungsniveau der vormaligen Sozialhilfe und regelte dies 2005 im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Nach zahlreichen Gesetzesänderungen, Schwerpunktverlagerungen und Neuausrichtungen innerhalb des Arbeitslosengeldes II löste die Ampel-Koalition mit Einführung des Bürgergeldgesetzes zu Beginn 2023 dieses ab und vollzog damit einen deutlichen Kurswechsel. Statt des ursprünglich sinnstiftenden Mottos „Fördern und Fordern“ lag der Fokus auf einer konsensorientierten Kooperation. Sanktionen waren zunächst massiv eingeschränkt. Vielmehr sollte das freiwillige Element ausschlaggebend dabei sein, Arbeitsuchende zu mobilisieren, zu qualifizieren und in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren.

Plädoyer für Rückkehr zum bewährten Prinzip „Fördern und Fordern“

Nach zwei Jahren Praxis konstatieren die Hessischen Kommunalen Jobcenter, dass dieser Ansatz sich nicht als realistisch und tragfähig erwiesen hat. Die gegenwärtige Bundesregierung hat den Korrekturbedarf zuletzt ebenfalls erkannt und punktuell nachgesteuert. Gleichwohl greifen diese Kurskorrekturen aus Sicht der in der Sozialverwaltung Tätigen zu kurz. Neben einer grundsätzlichen Neukonzeption des Gesetzes, die eine Rückkehr zu den bewährten Ansätzen der ursprünglichen Reform zum Kern innehat, ist eine dauerhafte, auskömmliche Mittelausstattung erfolgskritisch. Diese ist vor dem Hintergrund der jüngsten Haushaltsdebatte nicht mehr gegeben.

Die avisierten Kürzungen nehmen den Kommunalen Jobcentern den Handlungsrahmen, um ihre effektive Arbeit vor Ort in gleicher Intensität fortführen zu können. Hinzu kommt, dass die Vermittlungshemmnisse der Leistungsbeziehenden sich in den zurückliegenden zwanzig Jahren massiv erhöht haben. Flucht- und Migrationshintergrund, Sprachhemmnisse, psychosoziale Beeinträchtigungen sind dabei nur einige Gründe.

Es bedarf weiterhin eines klaren politischen Bekenntnisses zur Autonomie des SGB II – der zunehmenden Zuständigkeitsverschiebung in andere Rechtskreise erteilen die Hessischen Kommunalen Jobcenter eine deutliche Absage. Die Kompetenz, Menschen nach langer Erwerbslosigkeit, nach dauerhafter Abhängigkeit von sozialen Transferleistungen wieder zu einem ökonomisch selbstbestimmten Leben zu verhelfen bündelt in Deutschland eine Institution: das Kommunale Jobcenter!

Daher gilt der Appell an den zukünftigen Gesetzgeber, bei der zukunftsfähigen Ausgestaltung der sozialrechtlichen Grundlagen unbedingt auf die Expertise der Fachleute vor Ort zurückzugreifen und denen Gehör zu verschaffen, die täglich mit Betroffenen zusammenarbeiten – so wie beispielsweise den Mitarbeitenden des Kommunalen Job-Centers (KJC) Odenwaldkreis.

Kommunales Job-Center Odenwaldkreis steht seit 20 Jahren für soziale Sicherung

Seit dem 1. Januar 2005 steht das KJC in Erbach als zugelassener kommunaler Träger der ersten Stunde für die Wahrnehmung der Aufgaben zur sozialen Sicherung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Odenwaldkreis. Über die Jahre hinweg konnte hierfür ein starkes Netzwerk mit regionalen und überregionalen Partnern aufgebaut werden. Die engagierte Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden wie der Arbeiterwohlfahrt, der Caritas, dem Diakonischen Werk, dem Deutschen Roten Kreuz, dem Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband und anderen macht eine Vielzahl von Angeboten im Odenwaldkreis möglich.

Hinzu kommen Unterstützungsmöglichkeiten, die gemeinsam mit Bildungsträgern wie der InA gGmbH, dem Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V., der F+U Unternehmensgruppe gGmbH, der Volkshochschule oder dem Beruflichen Schulzentrum Odenwaldkreis realisiert werden. Zu den angebotenen kommunalen Eingliederungsleistungen, für deren langfristigen Erhalt und Einsatz sich das Kommunale Job-Center immer wieder stark macht, zählen unter anderem die Schuldnerberatung, Suchberatung, Kinderbetreuung, psychosoziale Betreuung und Unterstützung sowie zahlreiche weitere bedarfsorientierte Maßnahmen.

„Wir machen uns im Odenwaldkreis auf vielen Ebenen stark – mit Erfolg“

„Unser vordringlichster Ansatz ist es, für die Bürgerinnen und Bürger im Odenwaldkreis da zu sein und ihnen die bestmögliche Beratung, Unterstützung und Betreuung zukommen zu lassen. Dafür machen wir uns auf vielen Ebenen stark – mit Erfolg. Mit einer aktuellen Arbeitslosenquote von 4,7 Prozent liegt der Odenwaldkreis weiterhin unter der hessischen Quote von 5,5 Prozent“, so Sandra Schnellbacher, Hauptabteilungsleiterin Arbeit und soziale Sicherung im Landratsamt in Erbach.

„Mit unseren innovativen Ansätzen werden wir als Kommunales Job-Center des Odenwaldkreises auch überregional bis ins Bundeskanzleramt hinein wahrgenommen“, fügt sie hinzu. „Im Rahmen einer Veranstaltung zur Umsetzung des Jobturbos haben wir diese Plattform in Berlin auch genutzt, der höchsten politischen Ebene die Kompetenzen, Bedarfe und die Wichtigkeit der Jobcenter als wesentlichen Teil der Sozialverwaltung in Deutschland persönlich darzulegen. Die Kommunalen Jobcenter sind Institutionen, die die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens in allen Regionen maßgeblich unterstützen.“

Das Grundrezept für ein erfolgreiches gesellschaftliches Sozialsystem ist nicht kompliziert. Man braucht vor allem Kontinuität, Klarheit und eine langfristige Perspektive – ganz wie beim deutschen Reinheitsgebot.

Vor dem Hintergrund einer neuen Regierungsbildung muss eine erfolgreiche Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik auch in Zukunft noch stärker kommunal geprägt sein. Die Hessischen Kommunalen Jobcenter entwickeln ihre Konzepte, Strukturen und Methoden ständig weiter, um auch in einer sich wandelnden, digitalen Arbeitswelt die Menschen mit flexiblen und passgenauen Leistungen und Angeboten zu unterstützen.

Die Kommunalen Jobcenter stehen bereit. Wie immer #Stark.Sozial.VorOrt.