Dieburg: Hunde zur Brut- und Setzzeit an die Leine nehmen

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Insbesondere während der Brut- und Setzzeit ist es wichtig, Hunde an die Leine zu nehmen. (Symbolfoto: Pixabay)

Stadtverordnetenversammlung hat beschlossen: Dieburg führt Leinenpflicht für die Zeit vom 1. März bis 30. Juni ein

Mit dem bevorstehenden Beginn des Frühlings kündigt sich bei unseren heimischen Wildtieren wieder Nachwuchs an: Während der sogenannten „Brut- und Setzzeit“ von März bis Juli benötigen die Tiere, die sich auf Feldern, Wiesen und Grünflächen sowie im Unterholz im Wald befinden, viel Ruhe und dürfen nicht gestört werden. Freilaufende Hunde können eine Gefahr für Jungtiere darstellen, daher bitten Städte und Gemeinden regelmäßig im Frühjahr vor Beginn der Brut- und Setzzeit die Hundehalter um Rücksichtnahme. Dies ist ganz einfach: Wer beim Spaziergang auf befestigten Wegen bleibt und seinen Hund generell an die Leine nimmt, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze oder bodenbrütende Vögel aufzuschrecken und erspart ihnen jede Menge Stress.

Zwar gilt in Hessen keine allgemeine Leinenpflicht, sie kann aber individuell von den Kommunen während der Brut- und Setzzeit festgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtverordnetenversammlung Dieburg beschlossen, künftig vom 1. März bis 30. Juni eines jeden Jahres eine Leinenpflicht in Feld, Wald und auf Wiesen im Stadtgebiet einzuführen. Die entsprechende Satzung, in der diese Vorgabe geregelt wird, ist in diesen Tagen in Kraft getreten – und kann auf der städtischen Homepage unter www.dieburg.de nachgelesen werden.

In der Satzung ist geregelt, dass Hundebesitzer in den betreffenden Monaten verpflichtet sind, ihre Hunde während der Brut- und Setzzeit in Feld und Wald sowie auf Wiesen im gesamten Gemarkungsgebiet der Stadt Dieburg an der Leine zu führen – wobei die zulässige Höchstlänge der Leine zehn Meter beträgt. Die Anleinpflicht gilt nicht für Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes, Behindertenbegleithunde, Blindenführhunde und Jagd- und Herdengebrauchshunde sowie auf besonders ausgewiesenen bzw. gekennzeichneten Freilaufflächen für Hunde – wie auf der Hundewiese am Großwiesenweg in Dieburg.

Die Stadt Dieburg appelliert an alle Hundehalterinnen und Hundehalter, sich an diese Vorgabe zu halten und ihre Tiere in dieser Zeit an der Leine zu führen. So kann jeder und jede dazu beizutragen, dass die wild lebenden Tiere ungestört ihre Jungen aufziehen können. Denn auch nur ein interessiertes Schnuppern kann einen Vogel bereits so aufschrecken, dass er seinen Brutplatz verlässt – und nicht mehr dorthin zurückkehrt.

Hintergrund

Rücksichtnahme in der Brut- und Setzzeit ist von umso größerer Bedeutung für den Schutz unserer Tierwelt vor dem Hintergrund, dass viele Brutvögel-Arten in Deutschland zunehmend auf der roten Liste stehen, was Nachkommen für den Arterhalt umso wichtiger werden lässt. Weitere Informationen zur Brut- und Setzzeit und darüber, wie und wo die Tiere genau in Feld, und Wald und auf Wiesen ihren Nachwuchs aufziehen, gibt es auf der Website des BUND Hessen Brut- & Setzzeit – Rücksicht auf Wildtiere nehmen.

(Text: PM Stadt Dieburg)