„Biosicherheitsmaßnahmen“ gegen die Tierseuche
Die Tierseuchenexperten im Landwirtschaftsministerium raten zur Einhaltung von sogenannten „Biosicherheitsmaßnahmen“. Der Kontakt von Haus- und Wildvögeln muss unbedingt vermieden werden. Das heißt: Wildvögel dürfen vor allem keinen Zugang zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenständen bekommen, die auch mit Hausgeflügel in Kontakt kommen. Geflügel darf auch nicht an Gewässern trinken, wo auch wilde Vögel trinken. Wichtig ist laut Ministerium zudem, dass die Halter ihre Bestände regelmäßig kontrollieren. Krankheits- oder Todesfälle sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden.
Kranke oder tote Wildvögel melden – aber nicht jede verendete Taube
Das Landwirtschaftsministerium ruft Bürgerinnen und Bürger dazu auf, kranke oder tote Schwäne, Enten, Gänse (Wassergeflügel) an die zuständige Veterinärbehörde zu melden. Tot aufgefundene Singvögel oder Tauben sollten nur dann gemeldet werden, wenn mehrere tote Vögel an einem Ort gefunden werden. Der direkte Kontakt mit erkrankten oder toten Wildvögeln ist zu vermeiden.
Hohe Sicherheitsregeln für Geflügelschauen und Vogelausstellungen
Geflügel- oder Vogelausstellungen sollten nur unter Einhaltung von hohen Sicherheitsregeln und mit einer abgestimmten regionalen Risikobewertung durchgeführt werden. Ein Zusammenbringen von (Rasse-)Geflügel unterschiedlicher Herkunft und eine Haltung über mehrere Tage am Ausstellungsort sollten unbedingt vermieden werden. Im eigenen Interesse sollte auf eine Teilnahme an Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen möglichst verzichtet werden. Zwischen den Besuchen von mehreren Ausstellungen hintereinander wird die Einhaltung einer 21-tägigen Karenzzeit empfohlen. In dieser Zeit sollte im Bestand besonders sorgfältig auf das Vorhandensein von Krankheitsanzeichen geachtet werden.
Hintergrund: Geflügelpest
Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Eine Infektion führt zu einer akut verlaufenden Erkrankung, die sich sehr schnell über größere Gebiete ausbreiten kann.
Eine Ansteckung des Menschen mit dem Erreger über infizierte Vögel oder deren Ausscheidungen ist in Deutschland bislang nicht bekannt. Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wie Atemwegserkrankungen oder Entzündungen der Lidbindehäute nach dem Kontakt mit toten oder krank erscheinenden Wildvögeln sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Weitere Informationen: https://umwelt.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest
(Text: PM Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat)
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… erschließt sich ihre Welt, indem sie viel Zeit in der Natur verbringt. Bei langen Fahrradtouren und schöne Wanderungen tankt sie Kraft. Lokale Themen sind ihre Welt. Sowohl in den Printprodukten als auch online informiert sie am liebsten über Polizeiberichte, Tiergeschichten und Umweltthemen. Absolute Lieblingsbeschäftigung in der Adventszeit: Plätzchen backen.
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