Landratsamt gibt Tipps zu einfach anzubringender Vorrichtung
Der Biber ist im Odenwaldkreis heutzutage wieder in beinahe jeder Kommune ansässig. Er trägt durch seine Bauaktivitäten zur Erhöhung der Biodiversität und der Schaffung neuer Lebensräume bei. Er lässt sich vom Menschen relativ wenig stören und baut deshalb auch nah an Siedlungen, Straßen oder landwirtschaftlich genutzten Flächen. Genau dort können seine Bauaktivitäten und die daraus resultierenden Folgen, etwa eine Überschwemmung von umliegendem Gelände oder Fraß und Fällung von Gehölzen, allerdings zu Konflikten mit der Bevölkerung führen.
(Obst-) Bäume in der Nähe von Gewässern, in welchen ein Biber vorkommt, sind einem erhöhten Risiko ausgesetzt angenagt oder gefällt zu werden. Allerdings lassen sich die eigenen Bäume kostengünstig und mit wenig Aufwand effektiv schützen, wie der Fachbereich Landschaftspflege in der zuständigen Abteilung des Landratsamts betont.
Dazu reicht es bereits aus, ein Drahtgitter (beispielsweise ein Sechseckgeflecht) als Verbissschutz um den Stamm herum anzubringen, sodass der Biber den Baum nicht annagen kann.
Da der Biber allerdings in der Lage ist, das Drahtgitter hochzuschieben um an den Stamm zu gelangen, sollte man dieses zusätzlich mit Zeltheringen oder Ähnlichem im Boden verankern.
Besonders bei jungen Bäumen ist darauf zu achten, dass man einen gewissen Abstand zum Stamm einhält, da ein Baumstamm nicht in die Höhe wächst, sondern auch dicker wird. So wird vermieden, dass das Drahtgeflecht in den Baum einwächst.
Aus dem gleichen Grund ist es erforderlich, den Verbissschutz ab einer gewissen Baumdicke zu lockern. Man sollte allerdings nur wertvolle und noch nicht geschälte Bäume schützen und bereits gefällte Bäume liegen lassen. Dem Biber bleibt somit noch Nahrung und das Baumaterial. Dann klappt es auch mit einem möglichst konfliktfreien Zusammenleben von Mensch und Biber.
Alle sonstigen Maßnahmen in Zusammenhang mit den Auswirkungen von Biberaktivitäten sind ausnahmslos in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden umzusetzen.
Da der Biber streng geschützt ist, drohen u.a. bei Zerstörung seiner Fortpflanzungs- und Ruhestätten hohe Bußgelder. Entstehen Konflikte, wenden sich Betroffene zuerst an die Untere Naturschutzbehörde (AbteilungUntereNaturschutzbehoerde@odenwaldkreis.de) und die zuständigen Bibermanagerinnen und Bibermanager der Landesbetriebe HessenForst und der Regierungspräsidien. Hier werden gemeinsam einzelfallspezifische Lösungen gesucht.
Die entsprechende Mailadresse beim Regierungspräsidium Darmstadt lautet naturschutz-schutzgebiete@rpda.hessen.de. Der Ansprechpartner im Forstamt Michelstadt hat die Adresse lukas.acker@forst.hessen.de, das Forstamt Beerfelden ist per E-Mail unter ForstamtBeerfelden@forst.hessen.de zu erreichen.
(Text: PM Odenwaldkreis)
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… erschließt sich ihre Welt, indem sie viel Zeit in der Natur verbringt. Bei langen Fahrradtouren und schöne Wanderungen tankt sie Kraft. Lokale Themen sind ihre Welt. Sowohl in den Printprodukten als auch online informiert sie am liebsten über Polizeiberichte, Tiergeschichten und Umweltthemen. Absolute Lieblingsbeschäftigung in der Adventszeit: Plätzchen backen.
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