Zivilfahnder nahmen am gestrigen Mittwochnachmittag (18.) eine 45-Jährige vorläufig fest, die mit Haftbefehl zur Fahndung ausgeschrieben war.
Gegen 14.40 Uhr fiel den Polizeikräften ein Fahrzeug auf der Autobahn 659 bei Viernheim auf, das im weiteren Verlauf einer Kontrolle unterzogen wurde. Der 44 Jahre alte Fahrer konnte dem Streifenteam keinen Führerschein vorzeigen. Ermittlungen ergaben, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Darüber hinaus fielen den Beamten körperliche Anzeichen bei ihm auf, die eine Drogenbeeinflussung vermuten ließen. Er räumte den THC Konsum ein, wurde vorläufig festgenommen und zur Blutentnahme auf die Wache gebracht.
Auch bei seiner 45 Jahre alten Beifahrerin klickten nach der Kontrolle die Handschellen. Ein Abgleich ihrer Daten mit dem polizeilichen Fahndungsbestand ergab, dass sie durch die Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zur Festnahme ausgeschrieben war. Die geforderte Geldstrafe in Höhe von rund 2.300 Euro konnte sie jedoch aufbringen und die 120 Tage Haft abwenden.
(Text: PM PP Südhessen)
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