Afrikanische Schweinepest: Kein Feuerwerk außerhalb geschlossener Ortschaften

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Symbolbild (Foto: Kew Li Wen auf Unsplash)

Hessisches Landwirtschafts- und Umweltministerium appelliert an die Bevölkerung, auf Silvesterfeuerwerk im ASP-Gebiet außerhalb geschlossener Ortschaften zu verzichten

Die neuen positiven Fälle von Afrikanischer Schweinpest im Rheingau-Taunus-Kreis zeigen: Es ist noch nicht vorbei. Das Seuchengeschehen ist nach wie vor dynamisch. Daher ist es umso wichtiger, dass die Seuchenbekämpfung weiterhin mit voller Kraft vorangetrieben wird.

Aus diesem Grund bittet das Hessische Ministerium für Landwirtschaft- und Umwelt die Bevölkerung in der Kernzone sowie in der Sperrzone II um Unterstützung: Durch den Verzicht auf ein Silvesterfeuerwerk außerhalb geschlossener Ortschaften können die Menschen einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest leisten. So wird die Gefahr minimiert, dass durch den Lärm vereinzelter Feuerwerkskörper möglicherweise infizierte Wildschweine aufgeschreckt werden und das Virus in andere Gebiete weitertragen.

Feuerwerk im Wald laut Hessischem Waldgesetz verboten

Bereits jetzt gilt laut Hessischem Waldgesetz ein Feuerwerksverbot im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand entfernt. Daran müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger – unabhängig von der Afrikanischen Schweinepest – schon jetzt halten.

Gefahr einer Versprengung innerhalb geschlossener Ortschaften gering
Wildschweine halten sich im Winter aufgrund des Nahrungsangebots und der Deckungsmöglichkeiten vor allem im Wald auf. Das Risiko einer Versprengung durch Feuerwerk innerhalb von geschlossenen Ortschaften wird daher als sehr gering eingeschätzt. In ländlichen Gebieten besteht jedoch außerhalb geschlossener Ortschaften ein Restrisiko für eine Versprengung. Auch ist die Viruslast insbesondere im Kerngebiet sehr hoch, sodass sich das Ministerium hier für einen freiwilligen Verzicht ausspricht.

Der zeitlich konzentrierte, flächendeckende Lärm um Mitternacht in Ortschaften führt in der Regel zu keiner Fluchtreaktion, da sich diese Geräuschkulisse deutlich von einer Jagd unterscheidet. Umso wichtiger ist es aber, dass auf vereinzelte Böllerei außerhalb von geschlossenen Ortschaften und zeitlich abseits der Jahreswende um Mitternacht verzichtet wird. Über den Appell des Landes hinaus können die Landkreise, basierend auf örtlichen Erfahrungen und Gegebenheiten, eigene Regelungen treffen. Die Bevölkerung wird gegeben, sich über die jeweiligen örtlichen Vorgaben zu informieren.

Hintergrund

In Hessen treten seit Juni 2024 Fälle von Afrikanischer Schweinepest (ASP) auf. Für Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Doch für Haus- und Wildschweine endet sie fast immer tödlich. Nur mit der Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger wird es gelingen, die Seuche einzudämmen und langfristig den Status seuchenfrei zu erreichen.

Mehr Informationen: https://schweinepest.hessen.de/.

(Text: PM Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat)