Informationsschreiben der Stadt Offenabch zur Grundsteuerreform

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(Grafik: Stadt Offenbach)

Erste Zahlung erst im Mai 2025 erforderlich

Die Stadt Offenbach informiert im Dezember in einem Informationsschreiben ihre Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand der Grundsteuerreform. Mit der Reform, die ab 2025 wirksam wird, kommt es zu Änderungen bei der Berechnung der Grundsteuer. Während neuere Immobilien häufig geringer besteuert werden, können ältere Gebäude teils erhebliche Steigerungen erfahren.

Grundsteuerbescheid 2024 verliert seine Gültigkeit

Der bislang gültige Grundsteuerbescheid 2024 verliert mit Wirkung zum 1. Januar 2025 seine Gültigkeit. Eine rechtzeitige Berechnung und Festlegung des neuen Hebesatzes ist derzeit allerdings noch nicht möglich, da noch nicht alle relevanten Daten von der hessischen Finanzverwaltung vorliegen. Der neue Hebesatz soll voraussichtlich im März 2025 beschlossen werden. Für die Monate Januar bis März 2025 liegt somit keine Berechnungsgrundlage vor. Wir möchten damit vermeiden, den Bürgerinnen und Bürgern im Dezember 2024 einen Bescheid zu schicken, der im März 2025 mit dem im Haushalt beschlossenen Hebesatz aktualisiert werden müsste.

Was bedeutet das für Grundstücksbesitzer?

Kein Einzug der Grundsteuer zu Jahresbeginn 2025: Da ohne einen neuen Hebesatz keine neuen Grundsteuer-Bescheide erstellt werden können, erfolgt zunächst keine Abbuchung der Grundsteuerbeträge ab Januar 2025.

Neue Bescheide im April 2025: Die neuen Grundsteuer-Bescheide werden voraussichtlich im April 2025 verschickt.

Erste Zahlung im Mai 2025: Die normalerweise im ersten Quartal (Februar) fällige Zahlung wird voraussichtlich im Mai nachgeholt. Gleichzeitig ist auch die Zahlung für das zweite Quartal (April bis Juni) zu leisten.

Die Stadt weist darauf hin, dass bestehende SEPA-Lastschriftmandate weiterhin gültig bleiben. Bürgerinnen und Bürger, die ihre Zahlungen über Daueraufträge abwickeln, werden gebeten, diese bis Ende 2024 zu stornieren und nach Erhalt des neuen Grundsteuerbescheids anzupassen. Wir beabsichtigen jedoch, die Grundsteuerreform wie geplant aufkommensneutral zu gestalten (siehe Grafik rechts). Aufgrund immer mehr gesetzlicher Ausgaben und der schlechten Wirtschaftslage können wir eine Erhöhung der Grundsteuer allerdings nach wie vor nicht ausschließen. Wir beabsichtigen aber, durch weitere Kürzungen und Sparmaßnahmen Steuererhöhungen – solange es geht – zu vermeiden.

Save the date: Öffentliche Informationsveranstaltung im März 2025

Um Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Änderungen zu informieren, lädt die Stadt Offenbach zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung ein: Donnerstag, 6. März 2025, 18.30 Uhr, Alte Schlosserei / EVO-Gelände / Goethering 43

Für eine bessere Planung wird um vorherige Anmeldung gebeten, entweder online unter www.offenbach.de/grundsteuer oder telefonisch unter 069 8065-2212. Unter dieser Nummer beantwortet die Kämmerei auch individuelle Fragen zur Reform.

Weitere Informationen und Kontakt

Die Stadt Offenbach bleibt bestrebt, die Bürgerinnen und Bürger transparent und zeitnah über den weiteren Verlauf der Grundsteuerreform zu informieren. Rückfragen können an die Kämmerei gerichtet werden, die auch die Veranstaltung koordiniert.

(Text: PM Stadt Offenbach)