Vorsicht beim Weihnachtsgeschenk: RP Darmstadt warnt vor übereilten Tierkäufen

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Eine chinesische Erdschildkröte. (Foto: Michael Zollweg)

Viele Kinder wünschen sich ein eigenes Haustier, doch Tiere zu halten heißt auch, Verantwortung für ein anderes Lebewesen zu übernehmen. Auf der Wunschlistestehen neben Hunden, Katzen und Kaninchen häufig auch etwas exotischere Tiere wie Schildkröten, Papageie, Chamäleons oder Schlangen. Doch davon raten die Artenschützerinnen und Artenschützer des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt ab.

Die Fachleute appellieren an die Bürgerinnen und Bürger, sich geschützte Tiere nur dann anzuschaffen, wenn eine artgerechte Haltung gewährleistet ist – und sie sich der Verantwortung bewusst sind. Von spontanen Käufen – aus aktuellem Anlass beispielsweise als Weihnachtsgeschenk – raten sie ab. Denn spontane und unüberlegte Käufe bereiten oft nur kurz Freude am neuen Familienmitglied. Schlimmstenfalls werden die Tiere wenig später aus Verzweiflung oder Überforderung weggegeben. Oder noch schlimmer: ausgesetzt.

Auch die Energiepreise sollte man im Blick haben. Denn viele exotische Tiere sind wegen ihrer Herkunft auf meist höhere Temperaturen angewiesen, die nur mit spezieller Ausstattung erreicht werden können. Hinzu kommt, dass einige Arten wie Schildkröten sehr alt werden können, sodass man sich für viele Jahre oder sogar Jahrzehnte um sie kümmern muss – als Eltern auch dann, wenn die Kinder schon lange aus dem Haus sind. Auch die erheblich gestiegenen Tierarztkosten sollten bedacht werden.

Des Weiteren weisen die RP-Fachkräfte auf die Meldepflicht artgeschützter Tiere hin. Schließlich stehen die genannten Tiere wie viele weitere Wirbeltiere unter Artenschutz und unterliegen zahlreichen gesetzlichen Auflagen, wie einer Nachweis-, Melde-, Kennzeichnungs-, Buchführungs- und einer Bescheinigungspflicht zur Vermarktung oder die Fortführung einer Fotodokumentation.

Das geht unter anderem aus dem Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung hervor. So kann der Handel mit artgeschützten Tieren überwacht und die legale Herkunft der Tiere aus Zucht oder rechtmäßiger Einfuhr geprüft werden. Das Artenschutzdezernat arbeitet auch mit den Veterinärbehörden der Landkreise zusammen, besonders wenn es um die artgerechte Haltung geht. Wichtig zu wissen: Die Haltung gefährlicher Tiere – darunter einige Schlangen, Spinnen, Krokodile, Skorpione und Großkatzen – ist in Hessen verboten.

Die Entscheidung für ein Haustier ist weitreichend. Dieser Verantwortung sollte man sich bewusst sein. Daher gilt:

• Prüfen Sie: Können Sie sich ein Tier zeitlich, räumlich und finanziell leisten?

• Reden Sie mit Ihren Kindern, wenn sich diese ein Tier wünschen. Lassen Sie sich Zeit bei der Entscheidung, ein Tier zu kaufen.

• Informieren Sie sich über das gewünschte Tier: Handelt es sich um ein gefährliches oder geschütztes Tier?
o Die private Haltung gefährlicher Wildtiere ist in Hessen verboten.
o Viele geschützte Tiere dürfen nur mit den entsprechenden EU-Bescheinigungen gehandelt werden; die dabei in den Fällen europäischer Landschildkröten angehängte Fotodokumentation muss selbstständig fortgeführt werden.

• Gehen Sie am besten zum seriösen Zoohandel oder zu seriösen Züchterinnen und Züchtern: Dort erhalten Sie neben den erforderlichen Papieren auch Informationen zur Haltung, den möglichen Folgekosten, zur Nahrung oder notwendigen Tierarztbesuchen.

• Wenn Ihnen beim Kauf die amtliche Bescheinigung nicht automatisch ausgehändigt wird, lassen Sie sich nicht auf späteres Nachreichen ein.

• Von Käufen im Internet, ohne persönliche Übergabe des Tieres und der Papiere, wird dringend abgeraten!

Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/naturschutz

(Text: PM Regierungspräsidium (RP) Darmstadt)