Land Hessen verschärft finanzielle Herausforderungen der Stadt Wiesbaden

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(Symbolbild: Ibrahim Boran auf Unsplash)

15,1 Millionen Euro weniger aus dem Kommunalen Finanzausgleich 2025

Das Land Hessen hat am Montag die Höhe des Kommunalen Finanzausgleichs für 2025 bekanntgegeben. Entgegen früherer Zusagen wird der Anstieg geringer ausfallen, was für die Stadt Wiesbaden einen Verlust von rund 15,1 Millionen Euro bedeutet. Dieser Betrag war bereits fest in die laufenden Haushaltsberatungen eingeplant und stellt nun eine erhebliche finanzielle Herausforderung dar.

„Auch wenn die Landesregierung von einem Aufwuchs spricht, handelt es sich faktisch um eine deutliche Kürzung im Vergleich zum Finanzplanungserlass vom Oktober 2023“, kritisiert Stadtkämmerer Dr. Hendrik Schmehl. „Das ist besonders in einer Zeit problematisch, in der die Kommunen aufgrund wachsender Aufgaben in den Bereichen Soziales, Jugend, Bildung und Verkehr ohnehin enorm unter Druck stehen.“

Schmehl zeigt sich zudem verärgert über den späten Zeitpunkt der Mitteilung: „Die hessischen Kommunen sind eigentlich verpflichtet, ihre Haushaltssatzungen bis Jahresende zu beschließen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Dafür ist eine rechtzeitige Planungssicherheit unabdingbar. Bereits in den vergangenen Jahren kam der Finanzplanungserlass eigentlich zu spät (2023: 11. Oktober). Jetzt aber eine solch drastische Kürzung so kurzfristig anzukündigen, zeugt von wenig Wertschätzung für die Kommunen und die ehrenamtlichen Kommunalpolitikerinnen und -politiker, deren Arbeit damit massiv erschwert wird.“

Drei mögliche Handlungsoptionen

Um den Fehlbetrag von 15,1 Millionen Euro zu kompensieren, sieht Schmehl drei mögliche Handlungsoptionen:

1. Einsparungen: Durch konkrete Kürzungen müsste der Betrag im Haushalt eingespart werden. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass der Kämmererentwurf bereits eine Konsolidierung von 12 Millionen Euro gegenüber dem Haushaltsplan 2024 enthält.

2. Erhöhung der Einnahmen: Eine Anhebung der Grundsteuer B um rund 24 Prozent würde die fehlenden Mittel generieren, hätte jedoch direkte Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger zur Folge.

3. Globale Minderausgabe: Das Land erlaubt erstmals die Einbuchung einer sogenannten globalen Minderausgabe. Hierbei würden die Einsparungen erst am Jahresende durch nicht umgesetzte Projekte realisiert. Allerdings fordert der Finanzplanungserlass in diesem Fall begleitende Maßnahmen, um sicherzustellen, dass tatsächlich weniger ausgegeben wird. Die diesbezüglich vom Land vorgeschlagene Maßnahme, wäre die erneute Einführung einer Haushaltssperre im Jahr 2025.

„Alle Optionen bedeuten schwierige Entscheidungen, die sowohl die Verwaltung als auch die Bürgerinnen und Bürger belasten werden“, so Schmehl. „Dennoch ist es unsere Aufgabe, diese Herausforderungen verantwortungsvoll anzugehen und die finanziellen Spielräume unserer Stadt so gut wie möglich zu bewahren.“

(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)