Mit der in dieser Woche erteilten Genehmigung für den Windpark Heuberg in Bad König und Michelstadt hat die Projektgruppe Windenergie des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt ein eindrucksvolles Zwischenergebnis erzielt: Innerhalb von zwölf Kalendermonaten wurden im Regierungsbezirk Darmstadt insgesamt Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 288,8 Megawatt (MW) genehmigt. Damit ist die Bilanz der vergangenen zwölf Monate besser als die Summe aller vorangegangenen neun Jahre: Von November 2014 bis Oktober 2023 wurden insgesamt Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von 279 MW genehmigt.
Die überdeutliche Zunahme der Genehmigungszahlen spiegelt dabei die verbesserten Rahmenbedingungen für die Windenergie wider: Nach Abschluss der mehrjährigen Aufstellung der Regionalpläne war Hessen Ende 2022 neben Bremen das einzige Bundesland, das mit den ausgewiesenen Vorrangflächen für Windenergie die vom Bundesgesetzgeber für den Stichtag 31.12.2027 geforderten Ziele der Flächenausweisung bereits erfüllen konnte. Für Projektierer von Windenergievorhaben besteht bei der Planung innerhalb der ausgewiesenen Vorrangflächen eine deutlich erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein beantragtes Vorhaben auch genehmigt werden kann.
Überdies greift in Hessen eine infolge des Ukraine-Kriegs erlassene EU-Notfall-Verordnung. Diese sieht noch bis Mitte 2025 für beantragte Vorhaben in entsprechenden Vorranggebieten Verfahrenserleichterungen vor. Die überwiegende Mehrheit der Windenergie-Genehmigungsverfahren im Regierungsbezirk Darmstadt sind deshalb aktuell als „vereinfachte Verfahren“ durchzuführen. Das sorgt bei der Genehmigungsbehörde und bei den Antragstellenden zu geringerem Aufwand und verkürzt die Verfahrensdauern.
Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt stellt zudem fest: „Zukunftsweisende Weichenstellungen in unserem Haus zeigen jetzt ihre Wirkung“, sagt er mit Blick auf die Projektgruppe Windenergieanlagen beim RP. Diese Facheinheit gibt es seit Ende 2022 und sorgt für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen: Durch organisatorische Optimierungen ist das RP seit nun fast zwei Jahren auf die sich damals abzeichnenden Zunahme der Antragszahlen vorbereitet.
Hintergrund: Genehmigung von Windkraftanlagen
Wer eine Anlage zur Nutzung der Windenergie (Windkraftanlage) mit mehr als 50 Metern Höhe errichten will, braucht eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die entsprechenden Anträge müssen in Hessen an das jeweilige Regierungspräsidium gerichtet werden – in Südhessen an das RP Darmstadt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens beteiligt die Projektgruppe bis zu 30 Fachbehörden, die das Vorhaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Zuständigkeit prüfen, bevor sie genehmigt oder abgelehnt werden.
Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/erneuerbare-energien/windkraft
Zur Übersicht der Windenergieanlagen in Hessen: https://windrosen.hessen.de
(Text: PM Regierungspräsidium (RP) Darmstadt)
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