1989 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet und seit 1992 gilt die Kinderrechtskonvention in Deutschland. 54 Kinderrechte der UN, die für alle Kinder in der Welt gelten.
Um diese Kinderrechte nicht aus dem Blick zu verlieren, feiert Heusenstamm das Kinderrechtefest. Das Fest musste wegen Corona und Umgestaltung der Kinderbetreuung einige Jahre pausieren. „Ich freue mich, dass wir dieses Fest wieder feiern können. Dank an den Fachdienst Sport- und Kultur und den Kindereinrichtungen und alle Vereine, die uns dabei unterstützen“, erklärte Bürgermeister Steffen Ball bei der Eröffnung. Nach einem Volksentscheid wurden die Kinderrechte 2018 in Hessen sogar in die Verfassung aufgenommen. Im Fokus der UN-Kinderrechtskonvention stehen Kinder – also alle Menschen unter 18 Jahren – als eigene Rechtsträger*innen. Die Staaten verpflichten sich in 54 Artikeln, die Rechte von Kindern zu gewährleisten, unterteilt in die Verpflichtung zur Achtung, zum Schutz sowie Gewährleistungen der Kinderrechte. Die vier Grundprinzipien der UN-Kinderrechtskonvention sind das Recht auf Nichtdiskriminierung (Artikel 2), das Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung (Artikel 6), die Einhaltung der Kindesinteressen/des Kindeswohls (Artikel 3) und das Recht auf Beteiligung (Artikel 12). Diese Rechte bilden die Grundlage für die Umsetzung aller anderen Rechte in der UN-Kinderrechtskonvention.
Für Jahn Scheel, Leiter des Heusenstammer Jugendzentrums, ist es ist ein Fest für Kinder und Familien, um darauf aufmerksam zu machen, worum es bei Kinderrechten geht und dass es Kinderrechte überhaupt gibt. „Heute haben wir uns vorgenommen, viele dieser Kinderrechte in unterschiedlicher Form zu präsentieren. Viele Stände sind von Einrichtungen und Vereine aus Heusenstamm, die sich mit Kinder und Jugendlichen oft beschäftigen und sie haben sich meist eines dieser Rechte ausgewählt und weisen darauf in unterschiedlicher Art (spielerisch oder informativ) hin. „Es sind tolle Ideen entstanden. Die Einrichtungen zeigen, was eigentlich unser Anliegen ist, wenn wir von Kinderrechte sprechen. Überall an den Ständen gibt es Informationen über einzelne Kinderrechte“, erklärt Scheel. Das Angebot war wirklich groß. Es gab unzählige Möglichkeiten zum Basteln, Spielen, Malen und mehr, immer auf dem Hintergrund der Kinderrecht, die jeweils an den Ständen im Vordergrund standen, sei es Recht auf freie Meinung und Information, Recht auf Natur, Recht auf Freizeit, Spiel, Kultur und Kunst, Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit etc.
Mit dabei waren Kitas, Horte, Schulkindbetreuung, Schulsozialarbeit, Tagesmütter, Schulen, Kinderhäuser sowie Vereine und auch der „Heartbeat“-Bus, wo die Kinder ihre Fantasie auf unterschiedlichste Art ausleben konnten.
Mit dabei war auch die Fraueninitiative Heusenstamm. Die interessante Experimente zeigte und erklärte und ein Schild mit der Aufschrift „Ohne Bildung ist die Zukunft farblos“ machte deutlich, warum man diese Beispiele zeigte. Passend zu dem Kinderrecht „Schutz vor Gewalt“, das sich die Schulkindbetreuung „3Freunde“ der Otto-Hahn-Schule gewählt hatte, zeigten drei Mitglieder dieser Einrichtung ein kleines Theaterstück, wie mitfühlende Eltern auf die schlechte Note ihres Kindes reagieren und wie es gleichgültige Eltern tun, die nicht erkannten, wie sehr ihr Kind unter der schlechten Note leidet.
Die Feuerwehr, die HSG Obertshausen /Heusenstamm, der Abi-Jahrgang 2025 und das TSV Blasorchester sorgten für die Versorgung der Gäste.
(Text: ah)