Bereits am Mittwoch, 4. September, endete die Luftsicherheitskontrolle eines 68-Jährigen mit einer Anzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Gehstock des Nigerianers war nicht ganz so ungefährlich wie es schien, sondern entpuppte sich als versteckte Waffe.
In der Gehhilfe war ein Degen mit einer Klingenlänge von 32 Zentimetern verborgen. Die eingesetzten Luftsicherheitsassistenten hatten den ungewöhnlichen Gegenstand bei der Kontrolle entdeckt und umgehend die Bundespolizisten vor Ort informiert. Die Beamten stuften den Stockdegen als verbotene Waffe im Sinne des Waffengesetzes ein. Grund dafür war die Verborgenheit des Degens in einem Alltagsgegenstand, welcher nicht durch jedermann gleich erkennbar ist. Zudem bestand die Möglichkeit den Degen jederzeit aus dem Gehstock zu ziehen.
Der Mann konnte seine Reise fortsetzen. Die vermeintliche Gehhilfe hingegen verbleibt bei den Behörden. Gegen ihn wird nun wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt.
(Text: PM Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main)
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