Die Landeshauptstadt Wiesbaden bietet drei neue innovative Onlinedienste rund um den Führerschein an. Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger diese Onlinedienste vollständig digital, medienbruchfrei und flexibel nutzen.
Die auch für „Smart City“ zuständige Ordnungsdezernentin Maral Koohestanian betont: „Diese neuen digitalen Angebote sind ein weiterer Schritt hin zu einer smarten und bürgernahen Verwaltung.“
Im Einzelnen stehen folgende Onlinedienste zur Verfügung:
• Begleitendes Fahren mit 17 Jahren: Jugendliche können die Erlaubnis zum Fahren in Begleitung eines Erwachsenen (BF17) bestellen.
• Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis: Eine bereits bestehende Fahrerlaubnis kann um weitere Fahrerlaubnisklassen erweitert werden.
• Eintragung der Schlüsselzahlen 96 und 196: Zum Ziehen von schweren Anhängern, wenn die zulässige Gesamtmasse der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger 4.250 kg nicht übersteigt oder das Führen von Krafträdern der Klasse A1 nach der erfolgreich bestandenen theoretischen und praktischen Fahrausbildung.
Sicher und nutzungsfreundlich
Diese neuen Onlinedienste sind nicht nur bequem und zeitsparend, sondern auch sicher und nutzungsfreundlich. Dank der Online-Ausweisfunktion (eID) des Personalausweises können die Nutzerinnen und Nutzer sich am Smartphone oder PC authentifizieren und die anfallenden Gebühren direkt per E-Payment bezahlen.
Dezernentin Koohestanian erklärt weiter: „Benötigte Nachweise wie das biometrische Lichtbild, die Unterschrift, den Sehtest und die Erste-Hilfe-Bescheinigung können während des Prozesses einfach hochgeladen werden. Besonders hervorzuheben ist die Selfie-Funktion, mit der das biometrische Lichtbild über die Kamera des Smartphones selbst erstellt werden kann.“
Die Sicherheit der biometrischen Lichtbilder wird durch eine spezielle Software der Bundesdruckerei gewährleistet. Der gesamte Prozess kann sowohl in Deutsch als auch in Englisch durchgeführt werden, was den Onlinedienst auch für nicht deutschsprachige Bürgerinnen und Bürger zugänglich macht.
Flexibilität für Bürgerinnen und Bürger
„Mit diesen neuen Onlinediensten können Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, ob sie zu uns in die Behörde kommen oder sich den persönlichen Gang ersparen möchten. Die Bürgerinnen und Bürger können jederzeit und von überall diese Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen“, so Koohestanian weiter. „Durch die sprachliche Anpassung ermöglichen wir es auch internationalen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die Onlinedienste problemlos zu nutzen.“
Die neuen Onlinedienste sind Teil des gemeinsamen Vorhabens von Bund, Ländern und Kommunen, alle wesentlichen Behördengänge auch digital zu ermöglichen. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) liefert hierzu die gesetzliche Grundlage (mehr unter www.onlinezugangsgesetz.de).
Die Nachnutzung der Onlinedienste erfolgt nach dem sogenannten EfA-Modell (“Einer für Alle”). Hierbei entwickelt ein Bundesland eine zentrale digitale Lösung, die anschließend anderen Ländern und Kommunen für die Nachnutzung zur Verfügung gestellt wird. Im Rahmen der Umsetzung des OZG werden rund 575 Verwaltungsleistungen digitalisiert, sodass Bürgerinnen und Bürger zukünftig Verwaltungsleistungen komplett online nutzen können.
In der Umsetzung stehen die Nutzerinnen und Nutzer im Mittelpunkt. Sie werden entsprechend dem Servicestandard zur OZG-Umsetzung maßgeblich bei der Konzeption sowie bei Tests einbezogen. Das Ergebnis sind übersichtliche, nutzungsfreundliche und moderne Onlinedienste.
Die Onlinedienste sind über die Website der Landeshauptstadt Wiesbaden zu finden. Auch direkt unter „https://portal.wiesbaden.de“.
Maral Koohestanian abschließend: „Die smarte Stadt ist weit mehr als nur reine Technologie. Wir setzen auf eine moderne und bürgernahe Verwaltung, bei der die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer im Mittelpunkt stehen. Die neuen Onlinedienste sind ein wichtiger Schritt in diese Richtung.“
(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)
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