Kinderkrankengeld: Hessische Männer übernehmen Kinderbetreuung seltener als Frauen

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(Symbolfoto: Vika_Glitter auf Pixabay)

Unter Versicherten der BARMER in Hessen beantragen Frauen dreimal häufiger Kinderkrankengeld als Männer. Das belegt eine aktuelle Analyse der Krankenkasse. So wurden vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 rund 19.399 entsprechende Anträge von Frauen und rund 6.083 Anträge von Männern gestellt. Damit lag die Zahl der Anträge insgesamt rund 17 Prozent niedriger als im Jahr 2022. Bundesweit wurde die Geldleistung im Jahr 2023 rund 397.000 Mal bei der BARMER beantragt. „Das Kinderkrankengeld hilft, die Anforderungen von Familien- und Berufsleben zu vereinbaren. Es soll die Belastung von Eltern mindern und die Gesundheit der ganzen Familie fördern. Unsere Untersuchung zeigt, dass Frauen diese Aufgabe deutlich häufiger übernehmen“, sagt Martin Till, Landeschef der BARMER in Hessen. Es sei wichtig, dass dieses Ungleichgewicht nicht zu einer Überlastung führe. Wer ein krankes Kind zuhause betreue, übernehme große Verantwortung. „Rollenverteilungen innerhalb der Familie sollten verändert werden, wenn sie für ein Elternteil zur Belastung werden. Wenn beide Eltern sich einbringen, fällt es leichter Herausforderungen im Familienalltag und Beruf zu vereinbaren und das wirkt sich auch positiv auf die Gesundheit aus“, meint Till.

Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern auch bei Zahltagen

Das Ungleichgewicht zwischen Frauen und Männern bei der Inanspruchnahme von Kinderkrankengeld zeigt sich der Analyse zufolge auch bei den Zahltagen. So wurden im Jahr 2023 in Hessen 55.191 Zahltage von der BARMER registriert, 42.315 entfielen auf Frauen und 12.876 auf Männer. Im Jahr 2022 waren es insgesamt noch 75.276 Tage, von denen 57.853 von Frauen beantragt wurden.

Erweiterter Anspruch auf Kinderkrankengeld seit Januar 2024

Eltern haben seit 1. Januar 2024 einen erweiterten Anspruch auf Kinderkrankengeld. Pro Kind kann ein Elternteil die Leistung jetzt für 15 statt für regulär zehn Tage im Jahr beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage je Kind. Elternteile mit mehr als zwei Kindern können für bis zu 35 Tage Kinderkrankengeld erhalten, Alleinerziehende mit mehr als zwei Kindern für bis zu 70 Tage. In den Jahren 2021 bis 2023 wurden die Kinderkrankentage pandemiebedingt erhöht. Diese Regelung war Ende Dezember 2023 ausgelaufen.

Hintergrund

Grundlage der Auswertung sind Versichertendaten der BARMER (unstandardisiert, nicht-hochgerechnet). Die BARMER versichert bundesweit rund 8,5 Millionen Menschen, rund 730.000 davon in Hessen.

(Text: PM BARMER Hessen)