Afrikanische Schweinepest: Zaunbauduldung in der Restriktionszone des Kreises Bergstraße

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Infizierte Zone (Karte: Kreis Bergstraße)

Der Kreis Bergstraße hat, wie der zuständige Dezernent Matthias Schimpf mitteilt, eine weitere Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen mit Gebietsfestlegung der infizierten Zone und Festlegung der Seuchenbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der Restriktionszone des Landkreises Bergstraße erlassen, welche am 20.Juli veröffentlicht wurde.

Grund ist, dass zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in der infizierten Zone ein Zaun errichtet wird und die Errichtung von mobilen und festen Zäunen in der infizierten Zone für die Dauer der Geltung der vierten Allgemeinverfügung von Grundeigentümern, Nutzungsberechtigten und Personen, die so am Durchgang gehindert werden, zu dulden ist. Durchlässe und Tore sind immer geschlossen zu halten und nach Verwendung immer wieder unverzüglich zu verschließen.

Der Zaunverlauf von Gernsheim bis zur Altrheinmündung nördlich der Maulbeeraue ist unter folgendem Link zu einer interaktiven Karte einsehbar: https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/DF17294FD4E0558E1B98C82D25033F62E18B4A03036741B91E151DDDD818A9EE.

Die Grenze der infizierten Zone ist dort lila dargestellt, der geplante Zaunverlauf rot.

Auf der Homepage des Kreises ist unter https://www.kreis-bergstrasse.de/aktuelles-veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/ die vierte Allgemeinverfügung veröffentlicht.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/gesundheit-und-verbraucherschutz/veterinaerwesen-und-verbraucherschutz/tiergesundheit/afrikanische-schweinepest/.

(Text: PM Kreis Bergstraße)