Darmstadt: Änderungen bei Parkgebührenordnung und Parkraumbewirtschaftung

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Symbolbild geparkte Autos (Foto: Nile auf Pixabay)

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch, 22. Mai, mit zwei Vorlagen sowohl die Neufassung der Parkgebührenordnung als Rechtsverordnung und Aufhebung der Parkgebührensatzung sowie strukturelle Anpassungen im Rahmen der Parkraumbewirtschaftung beschlossen. Beide Beschlüsse müssen noch durch die Stadtverordnetenversammlung bestätigt werden.

Wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, Ordnung und Flexibilität

Mobilitätsdezernent Wandrey dazu: „Mit diesen beiden Beschlüssen gehen wir einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz, Ordnung und Flexibilität bei der Gestaltung und Nutzung der städtischen Parkräume. Dafür legen wir der bisherigen Gebührenordnung die aktuelle Rechtslage zu Grunde, und führen gerade im Bereich der Parkraumbewirtschaftung wichtige strukturelle Anpassungen durch, die vor allem für die Anwohnerinnen und Anwohner in besonders vom Verkehr belasteten Quartieren eine Verbesserung der Situation mit sich bringen werden.“

Die Prüfung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts zur Freiburger Gebührensatzung für das Anwohnerparken aus dem Jahr 2023 ergab, dass Bewohnerparkgebühren nicht durch eine Satzung, sondern ausschließlich im Rahmen einer Rechtsverordnung zu regeln sind. Deshalb wurde beschlossen, sowohl die Parkgebühren im Allgemeinen als auch die Bewohnerparkgebühren in einer einzigen Rechtsverordnung gemeinsam zu regeln. Zum einen wird der Abschnitt zur Rechtsprechung nicht mehr in die bisherige Parkgebührensatzung, sondern in die neu formulierte Parkgebührenordnung überführt. Zum anderen wird der Umgang mit Parkzonen aus älteren Planungen, die nicht innerhalb einer quartiersweiten Parkraumbewirtschaftungszone liegen, neu definiert.
Demnach ist es nun grundsätzlich auch in bestimmten Parkzonen möglich, Bewohnerparkausweise gemäß der neu geltenden Parkgebührenordnung auszugeben. „Diese Vereinheitlichung trägt zur allgemeinen Gleichberechtigung bei und verringert die Komplexität des Systems“, erläutert Wandrey weiter. Die inhaltliche Struktur der neu formulierten Parkgebührenordnung ist inhaltsgleich mit der derzeit gültigen Parkgebührensatzung, allerdings: wird 1. die Regelung der Bewohnerparkgebühren neu darin aufgenommen und 2. eine Reduzierung der Parkgebühren in Gebührenzone IV, Mathildenhöhe, dort festgelegt.

Mathildenhöhe-Parken wird günstiger

Oberbürgermeister Hanno Benz dazu: „Die reduzierten Gebühren sollen denjenigen zu Gute kommen, die ein berechtigtes Interesse haben, im Quartier Mathildenhöhe kurz zu parken, etwa Gäste von Anwohnenden oder Gewerbetreibende. Die bisherigen Erfahrungen mit der aktuellen Parkgebühr in Höhe von 5 Euro pro 30 Minuten haben gezeigt, dass die erforderliche Lenkungswirkung auch mit einem geringeren Betrag erreicht werden kann. Besucherinnen und Besuchern des Weltkulturerbes Mathildenhöhe wird aber weiterhin die Anreise mit dem ÖPNV empfohlen.“

Im Bereich der Parkraumbewirtschaftung, „deren Konzept für die Kernstadt der Wissenschaftsstadt Darmstadt viele Vorteile für Bewohner, Gewerbetreibende und Besucher von Quartieren bringt und eine Verbesserung der Parkraumsituation für Bewohner erzielt“, wie Wandrey erklärt, wurden punktuell ebenfalls Anpassungen vorgenommen, die nach mehrjähriger Erfahrung nun erforderlich wurden. So sollen die Innenstadtgebiete und das Kapellplatzviertel sowie die Zone Mathildenhöhe aufgrund der besonderen Lage und des höheren Parkdrucks stärker reguliert werden als die restlichen Gebiete. Die Zonen “i”
(Innenstadt, Innenstadt West, Innenstadt Süd) und Kapellplatzviertel erhalten deshalb eine Bewirtschaftung von 6 bis 22 Uhr sowie eine Höchstparkdauer von 2 Stunden. Der Mercksplatz-West behält weiterhin die Höchstparkdauer von 4 Stunden, da er von den Besuchern des Jugendstilbades genutzt wird. In den Zonen Martinsviertel Ost (WAl), Martinsviertel West (WA2), Bessungen Nord (BEl), Bessungen Ost (BE2), Woogsviertel (WO) und Johannesviertel (JO) wird die Bewirtschaftungszeit von 8 bis 22 Uhr auf 6 bis 21 Uhr geändert sowie die Höchstparkdauer von 2 auf 4 Stunden angepasst.

(Text: PM Wissenschaftsstadt Darmstadt)