Keine speziellen Cannabis-Verbotszonen in Münster

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Keine lokal explizit festgelegte Cannabis-Verbotszone soll vorerst der Münsterer Bürgerpark werden. Allerdings gibt es dort einen Spielplatz - und dort sowie in Sichtweite von 100 Metern darf ohnehin nicht konsumiert werden. (Foto: jedö)

Es war klar, dass es bei diesem Tagesordnungspunkt der Münsterer Gemeindevertretung hitzig zugehen würde: Die CDU hatte in der jüngsten Sitzung im Rathaus beantragt, im Ortsgebiet die Einrichtung von Cannabis-Verbotszonen zu prüfen. Nach leidenschaftlicher Für- und Widersprache schmetterten SPD, FDP und ALMA-Die Grünen das Ansinnen mit ihrer Mehrheit von 20 zu 14 Stimmen (von 37 Gemeindevertretern waren nur 34 anwesend) ab. Auch ohne diesen Beschluss darf an einigen explizit erwähnten Stellen wie dem Bürgerpark allerdings nicht gekifft werden.

„Wo sich Kinder und Jugendliche aufhalten oder in Sichtweite sind, gilt in Münster schon das Cannabis-Verbot“, hob in ihrer Rede Nina Zeitz (SPD) hervor und begründete die Ablehnung des CDU-Antrag wie auch Jörg Schroeter von der FDP und Claudia Weber von ALMA-Die Grünen mit dessen Überflüssigkeit. Zuvor hatte Monika Grimm für die Christdemokraten gerade mit diesem Schutz des Münsterer Nachwuchses um Zustimmung für den Antrag geworben: „Denken Sie an ihre Kinder und Enkelkinder, nicht so sehr an die Parteilinie!“, appellierte sie. Es gehe darum, den Konsum der Droge aus dem öffentlichen Raum fernzuhalten: „Jede einzelne Suchterkrankung, die verhindert werden kann, ist ein Gewinn!“

Das sahen die anderen Fraktionen prinzipiell ähnlich, auch wenn Weber Suchterkrankungen in ihrem Umfeld vor allem durch Alkoholmissbrauch kannte. Vor allem aber waren sich Grüne, Genossen und Liberale einig, dass die im Bundesgesetz erläuterten Verbotszonen – zum Beispiel auf und in 100-Meter-Sichtweite von Spielplätzen, wie es sie im Gemeindegebiet etwa im Bürgerpark und in den Freizeitzentren in Münster und Altheim gibt – ausreichten und die Kommune deshalb keine weiteren Verbotszonen selbst definieren müsse. FDP-Mann Schroeter hielt den Antrag gar für „Aktionismus und Panikmache, für hochgradig überflüssig“.

CDU-Fraktionschef Thorsten Schrod sah das anders, hätte gern pauschaler bestimmte Gebiete wie eingangs erwähnten Bürgerpark (nach rechtlicher Prüfung durch den Gemeindevorstand) zur Cannabis-Verbotszone erklärt. Es sei für die Kontrollinstanzen wie das Münsterer Ordnungsamt in der Praxis unmöglich, genau zu prüfen, ob ein Konsum innerhalb oder außerhalb einer bestimmten Abstandszone stattfinde. Da man sicher nicht mit dem Maßband durch die Gegend laufen könne, sei der Hauptnutzen einer Regelung mit pauschalen Verbotszonen die Vereinfachung der Kontrollen.

Mit ihrer Einschätzung, dass das Thema polarisiere, lag Monika Grimm in ihrem Eingangsstatement übrigens richtig. Während Schrod wütend gen SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach schoss („Wer sich so eine Scheiße in Berlin einfallen lässt, gehört aus dem Amt gejagt“), riss Claudia Weber ein Witzchen, dass dann doch mal parteiübergreifend etwas Druck aus der Diskussion nahm: „In Münster kam man schon vor dem Gesetzt leichter an Cannabis als an gelbe Säcke!“ Spezielle Verbotszonen, die die Münsterer Verwaltung definiert, wird es nach dem Votum der Gemeindevertreter zumindest vorerst jedenfalls nicht geben. Uneinheitlich waren auch die Erfahrungen, die Grimm und Bürgermeister Joachim Schledt (parteilos) hinsichtlich des Kiffens im Bürgerpark seit Inkrafttreten des neuen Gesetzes Anfang April beschrieben: Während Grimm sagte, ihr erzählten Bürger davon, den Park nun wegen vermehrter Kiffer zu späterer Stunde zu meiden, gab Schledt zu Protokoll, dass das Ordnungsamt dort seither keine Zunahme registriert habe.

(Text: jedö)