Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch, 18. Oktober, einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan zum Kaufhofblock in der Darmstädter Innenstadt beschlossen. Da ein Erwerb der Kaufhofimmobilie durch die Stadt derzeit nicht infrage kommt, möchte sich der Magistrat mit dem neuen Bebauungsplan vor allem mehr Gestaltungsmöglichkeiten und Mitspracherecht bei der künftigen Nutzung sichern.
Der Geltungsbereich des Plans M 35 umfasst dabei das Gebiet zwischen Rheinstraße, Ernst-Ludwig-Straße, Schuchardstraße und Luisenstraße im Zentrum der Innenstadt. Derzeit wird dieser Bereich bis auf wenige Liegenschaften, die im Geltungsbereich des Bebauungsplan M 1 – Luisenplatz – liegen, nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Die Steuerungsmöglichkeiten der baulichen Entwicklung sind für die Stadt somit eingeschränkt.
Oberbürgermeister und Wirtschaftsdezernent Hanno Benz erklärt dazu: „Unser Hauptinteresse liegt bei allen künftigen Bauvorhaben darauf, die Attraktivität der Innenstadt für möglichst viele Menschen zu erhalten und fortzuentwickeln. Davon werden alle Gewerbetreibenden und das Angebot von Dienstleistungen in der City profitieren. Der Aufstellungsbeschluss dient daher als Absicherung, um auch in Zukunft unsere kommunalen, gestaltungspolitischen Ziele im Sinne einer nachhaltigen Innenstadtentwicklung für die Bürgerinnen und Bürger verfolgen zu können. Kurz gesagt: Wir als Stadt möchten bei einer künftigen Nutzung mitreden.“
Aktive Begleitung der Investoren durch den Magistrat
Planungs- und Umweltdezernent Michael Kolmer ergänzt: „Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans können künftige Investoren bei der Entwicklung von Nutzungskonzepten aktiv durch den Magistrat begleitet werden und insbesondere die Ziele, die sich aus dem im Sommer dieses Jahres beschlossenen Innenstadtentwicklungskonzeptes ergeben, abgesichert werden. Darüber hinaus können gerade die Neubauvorhaben in der dicht bebauten Innenstadt mit gezielten Klimaanpassungsmaßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität trotz veränderter klimatischer Verhältnisse leisten.“
Das Innenstadtentwicklungskonzept soll trotz schrumpfender Einzelhandelsflächen infolge des veränderten Kaufverhaltens von Konsumentinnen und Konsumenten durch das Erstarken des Onlinehandels zum Erhalt einer größtmöglichen Nutzungsvielfalt mit hoher Publikumsintensität in der City beitragen. Hierzu können die Ansiedlung gewerblicher und kultureller Einrichtungen, neue Bildungsangebote, aber auch zentrale Einrichtungen der Verwaltungen und ein dem Standort angemessener Anteil von Wohnungen beitragen.
Insbesondere das Erdgeschoss, gegebenenfalls auch das Untergeschoss sollen jedoch weiterhin Einzelhandels- und Gastronomiebetrieben vorbehalten werden und mit hohen Kundenfrequenzen auch die positiven Entwicklungen in der unmittelbaren Nachbarschaft der Kaufhofimmobilie weiterhin unterstützen.
Die Schaffung von neuem Planungsrecht gewährleistet aus Sicht des Magistrats überdies die Umsetzung der städtischen Beschlusslagen in Bezug auf Klimaschutz und Klimaanpassung sowie die finanzielle Beteiligung von Investoren an durch das Vorhaben gegebenenfalls neu entstehenden Infrastrukturbedarfen und die Vorgaben der Stadt zum geförderten Wohnungsbau.
(Text: PM Wissenschaftsstadt Darmstadt)
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