Interesse an der Briefwahl in Frankfurt nach wie vor groß

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Nicht vergessen: Den Wahlbrief einwerfen! (Foto: Stadt Frankfurt am Main)

Seit Öffnung des Frankfurter Briefwahllokals in der Stiftstraße 29 am Montag, 28. August, wurden insgesamt 105.254 Briefwahlunterlagen (Stand: Montag, 25. September, 13. Tag vor der Wahl) für die sechs Frankfurter Landtagswahlkreise 34 bis 39 ausgestellt. Bei der Landtagswahl 2018 wurden zum gleichen Zeitpunkt „nur“ 57.581 Anträge auf Briefwahl bearbeitet, was einem Plus von rund 83 Prozent entspricht.

„Der Trend zur Briefwahl wird ein weiteres Mal deutlich bestätigt. Noch nie gab es so viele Anträge auf Briefwahl bei einer Landtagswahl in Frankfurt am Main“, sagt Lisa Rühmann, Amtsleiterin des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen. Die Gründe für diese enorme Entwicklung sind vielfältig. „Natürlich hat sich das Pandemiegeschehen der vergangenen Jahre nachhaltig auf die Entwicklung der Briefwahl ausgewirkt. Zum anderen aber stellen wir mit Blick auf die vergangenen Wahlen in Frankfurt am Main einen ohnehin wahlartübergreifend stetigen Anstieg des Briefwahlanteils fest. Letztlich ist es auch sehr komfortabel geworden, über den personalisierten QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung mit einem Smartphone oder über das Internet unter frankfurt.de/briefwahlunterlagen einen Antrag auf Briefwahl zu stellen“, führt Rühmann aus.

Wahlbriefe sollten schnellstmöglich zurückgeschickt werden

Mit Blick auf die verbleibende Zeit bis zum Wahltag wird allen Wählerinnen und Wählern, die von der Briefwahl Gebrauch machen möchten, empfohlen, möglichst schnell den Briefwahlantrag zu stellen, damit genügend Zeit für den Versand und den Rücklauf der Briefwahlunterlagen bleibt. Pro Postweg sollte mit bis zu drei Tagen Postlaufzeit gerechnet werden. Ebenso ist es wichtig, dass alle, die ihre Unterlagen bereits erhalten haben, diese schnellstmöglich an das Wahlamt zurücksenden. „Frankfurter Wahlbriefe, die dem Wahlamt nicht bis zum 8. Oktober 2023 um 18 Uhr vorliegen, können bei der Wahl nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler“, erläutert Stefan Köster, Leiter der Geschäftstelle Wahlen im Bürgeramt, Statistik und Wahlen.

Selbstverständlich können alle Wahlberechtigten nach wie vor im Briefwahllokal, Stiftstraße 29, während der Öffnungszeiten ihren Antrag auf Briefwahl stellen und vor Ort auch gleich von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Diese Möglichkeit besteht bis Freitag, 6. Oktober 2023, 13 Uhr.

Weitere Informationen zur Landtagswahl sind im Internet unter frankfurt.de/wahlen unter der Rubrik „Landtagswahl 2023“ abrufbar.

(Text: PM Stadt Frankfurt)