Die Ausländerbehörde Frankfurt führt bereits seit Anfang Juli beschleunigte Einzelfallprüfungen durch, um einjährig examinierten Pflegehilfskräften eine Aufenthaltserlaubnis zu gewähren.
Ausgebildete Pflegehilfskräfte aus Drittstaaten, die keine Fachkräfte im Sinnes des Aufenthaltsgesetzes sind und deren Bleibeperspektive nach erfolgreicher, einjähriger Ausbildung gemäß aktueller Rechtslage begrenzt ist, werden erst durch die anstehende Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (voraussichtlich im 1. Quartal 2024) eine eigene Erteilungsgrundlage für eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Mit Erlass des Hessisches Ministeriums des Innern und für Sport vom 31. Juli 2023 werden die hessischen Ausländerbehörden gebeten, in der Übergangszeit eingehende Anträge wohlwollend auf ein bestehendes öffentliches, insbesondere ein regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse, zu prüfen. Damit kann eine bestehende Regelungslücke behelfsmäßig über Einzelfallentscheidungen geschlossen und Aufenthaltserlaubnisse können erteilt werden.
Die Ausländerbehörde setzt diese Regelung nach vorangegangenen Gesprächen mit dem Innenministerium bereits seit Anfang Juli 2023 um. Sofern die entsprechende Qualifikation nachgewiesen werden kann, wird seither das öffentliche Interesse aufgrund der unter anderem im Hessischen Pflegemonitor beschriebenen Situation regelmäßig angenommen und Anträge werden entsprechend wohlwollend bearbeitet.
Die zuständige Dezernentin Annette Rinn sagt: „Wir sind uns der aktuellen Pflegesituation durchaus bewusst, der demografische Wandel befeuert den Fachkräftemangel in der Branche zusätzlich. Pflegehilfskräfte werden daher in Deutschland dringend benötigt. Die Ausländerbehörde entscheidet daher seit Anfang Juli zum Wohle der Menschen und der Wirtschaft entsprechende Anträge auf Aufenthaltserlaubnis beschleunigt und wohlwollend. Dafür bedarf es keines Appells der Liga Frankfurt.“
(Text: PM Stadt Frankfurt)