Auf seiner Sitzung beschloss der Magistrat einige Neuregelungen rund um das Parken in Frankfurt. Diese werden den Stadtverordneten nun zur weiteren Beratung vorgelegt.
Der scheidende Mobilitätsdezernent Stefan Majer zeigte sich erleichtert, dass er den Entwurf noch in seiner Amtszeit den Stadtverordneten vorlegen konnte und dankte allen an der Erarbeitung dieses Konzeptes Beteiligten: „Mit diesem Konzept setzen wir nicht zuletzt zahlreiche flankierende Maßnahmen im Kontext des Luftreinhalteplans des Landes Hessen um und tragen zu einem fairen Interessenausgleich zwischen den unterschiedlichen Nutzendengruppen des öffentlichen Raums bei. Außerdem leisten wir einen notwendigen Beitrag des Mobilitätssektors zum Haushaltskonsolidierungskonzept des Magistrats, das wiederum die notwendige Voraussetzung zur Genehmigungsfähigkeit des Haushalts der Stadt Frankfurt für das Jahr 2023 bildet.“
Der Gewerbeparkausweis kommt
Die Ausnahmegenehmigung zum Parken von Fahrzeugen der ortsansässigen Gewerbebetriebe in den Bewohnerparkbereichen wird erleichtert und auf selbständige Berufe ausgeweitet. Zukünftig können Betriebe ohne eigene Abstellmöglichkeiten bis zu drei Ausweise beantragen.
Für das erste Fahrzeug kostet die Ausnahmegenehmigung 355 Euro pro Jahr, für das zweite 561 Euro pro Jahr und für das dritte 767 Euro pro Jahr.
Fahrzeuge von Handwerkerinnen und Handwerkern werden priorisiert
Im Vorfeld der jetzigen M-Vorlage setzte sich die Stadt Frankfurt dafür ein, dass Fahrzeuge von Handwerkerinnen und Handwerkern beim Parken mit Sonderrechten versehen werden. Durch die Digitalisierung dieser interkommunalen Ausnahmeregelung erhofft sich die Stadt eine weitere Verbesserung bei der Ausstellung und der Kontrolle. Dies wurde im Rahmen der „Vereinbarung über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Parken für Handwerksbetriebe gemäß § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Handwerkerparkausweis Region Frankfurt RheinMain“ erzielt.
„Durch die Privilegierung der Handwerkerfahrzeuge und die gleichzeitige Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, der Bewohnerparkzonen und der Bereiche mit eingeschränktem Halteverbot (Zeichen 286/290 StVO) wollen wir die Bedingungen für die wertvollen und unabdingbar notwendigen Handwerksverkehre in Frankfurt verbessern“, sagt Dezernent Majer.
Bei Erwerb und Auslage des regionalen Handwerkerparkausweises können Handwerkerinnen und Handwerker ihre zum Transport von Baumaterialien notwendigen Kraftfahrzeuge während der Durchführung ihrer Dienstleistung bevorrechtigt parken:
im eingeschränkten Haltverbot/Zonenhaltverbot (Zeichen 286/290 StVO),
in verkehrsberuhigten Bereichen außerhalb der markierten Flächen (Zeichen 325 StVO), soweit eine Restfahrbahnbreite von zurzeit mindestens 3,05 Meter beziehungsweise von mindestens 3,55 Meter im Falle fehlender Gehwege sichergestellt ist, bei Änderungen der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung und der entsprechenden Richtlinien gelten diese sinngemäß,
an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 1 StVO),
in Bereichen mit Parkscheibenpflicht ohne Auslegen der Parkscheibe und unter Überschreiten der Parkhöchstdauer (§ 13 Abs. 2 StVO),
auf Bewohnerparkplätzen (§ 45 Abs. 1 b StVO).
Der Handwerkerparkausweis berechtigt nicht zum Parken im direkten Umfeld des Betriebssitzes. Die Forderung nach der Abschaffung dieser sogenannten „300-Meter-Regel“ kann aus rechtlichen Gründen auf der kommunalen Ebene nicht umgesetzt werden.
Der Handwerkerparkausweis der Region Frankfurt/Rhein-Main kostet unverändert 305 Euro im Jahr. Weitere Informationen zur Antragsstellung gibt es unter Handwerker-Parkausweis Region Frankfurt RheinMain.
Parken von Autos der Anwohnerinnen und Anwohner: „Bewohnerparkausweis“
Anwohnende können weiterhin bei Auslage des Ausweises bevorrechtigt und ohne Entrichtung von Parkgebühren in ihrem Wohngebiet ihre Autos abstellen. Die Gebühr erhöht sich von aktuell 50 Euro für zwei Jahre auf zukünftig 10 Euro pro Monat beziehungsweise 120 Euro pro Jahr. Der Ausweis soll dann auch digital beantragt werden können für den Gültigkeitszeitraum von 6, 12 oder 24 Monaten.
„Unsere Änderungen stehen im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 13. Juni 2023 für die Gebührensatzung der Stadt Freiburg. Im Rahmen der dort geforderten Klärung werden wir ermitteln, wieweit das Leistungsspektrum des Frankfurt-Passes um einen Erstattungsbeitrag beim Bewohnerparkausweis erweitert werden und zukünftig auch fahrzeugspezifische Eigenschaften, zum Beispiel Länge, Breite, Gewicht, CO2-Ausstoß, von Kraftfahrzeugen bei der Bemessung der Gebühren für Bewohnerparkausweise berücksichtigen zu können“, sagt Majer. „Damit leisten wir einen Beitrag zu mehr Kostengerechtigkeit im Verkehr.“
Durch die Änderung im Hessischen Straßengesetz wurde es den Kommunen ermöglicht, Gebühren für das Bewohnerparken zu erheben, welche auch den Wert der Fläche und den individuellen Nutzwert berücksichtigen.
„Mit 33 Cent pro Tag ist das Abstellen von Kraftfahrzeugen immer noch günstig im Vergleich zum Wert der vom Auto belegten Fläche im städtischen Straßenraum“, sagt Majer. „Wir haben uns hier auch an den hessischen Städten Wiesbaden und Darmstadt sowie an einer Vielzahl weiterer bundesdeutschen Städte orientiert, welche ebenfalls 120 Euro pro Jahr für das Bewohnerparken berechnen“, erklärt der Dezernent.
Neue Gebührenverordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenraum auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt am Main
An den Gebühren für das allgemeine Parken im öffentlichen Raum ändert sich nichts. In der Innenstadt kosten die angefangenen 15 Minuten nach wie vor einen Euro. In den übrigen Bereichen nach wie vor 50 Cent pro 15 Minuten.
Zusätzlich wird aber in den Bereichen ohne Höchstparkdauer ein 24-Stunden-Ticket eingeführt. Dieses Ticket soll es ermöglichen, Fahrzeuge während eines Arbeitstages praktikabel abzustellen und damit auch Beschäftigten helfen, die den Umstieg auf Busse und Bahnen kurzfristig nicht schaffen oder besondere, individuelle Lebenssituationen überbrücken müssen.
„Beim Preis für das 24-Stunden-Ticket haben wir uns an der Tageskarte des ÖPNV des Frankfurter Umlandes orientiert. Für Menschen mit gesunden Beinen, die alleine und ohne Gepäck mit dem Auto nach Frankfurt pendeln, sollte es billiger sein mit dem ÖPNV zu fahren als mit dem Auto. Damit heben wir Potenziale für diejenigen, die nicht mit dem ÖPNV fahren können. Außerdem leisten die Autofahrer:innen mit der Parkgebühr einen kleinen Beitrag zu den von ihnen verursachten kommunalen Kosten“, sagt Heiko Nickel, Leiter der Strategischen Verkehrsplanung. „Die jetzt neu getroffenen Regelungen zum Parken folgen dem Leitbild des Masterplanes Mobilität, welcher den Umstieg der Menschen auf effizientere, flächensparsamere und umweltfreundlichere Verkehrsmittel fördern soll.“
(Text: PM Stadt Frankfurt)