Hilfe durch Bildungs- und Teilhabepaket zum Kauf von neuem Schulmaterial
Zweimal im Jahr, im Februar und im August, bekommen Familien mit schulpflichtigen Kindern, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, mehr Geld. Insgesamt 176 Euro pro Kind werden so auch in diesem Jahr im Rahmen des Bildungs- und Teilhabe-Pakets für Schulbedarf ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt automatisch. Zu den berechtigten Personen zählen alle Schülerinnen und Schüler, die eine Allgemein- oder Berufsbildende Schule besuchen. BAföG-Empfänger sowie die Empfänger einer Ausbildungsvergütung sind von den Leistungen ausgeschlossen. Informationen darüber, wer Geld aus dem Bildungspaket erhält, sind bereits in den entsprechenden Haupt- oder Weiterbewilligungsanträgen bei den Behörden hinterlegt. Eine gesonderte Beantragung ist deshalb nicht nötig.
„Im Februar haben wir Geld an insgesamt 821 Kinder im Odenwaldkreis ausgezahlt. Mit der finanziellen Unterstützung kann so zeitnah neues Schulmaterial für das kommende Schulhalbjahr angeschafft werden. Denn oftmals werden dann neue Hefte, Ordner oder Schreibutensilien benötigt. Die 58 Euro Extrageld sind da eine sinnvolle Unterstützung für die Familien“, so Jennifer Kredel, die im Kommunalen Service-Center Ansprechpartnerin für Fragen zu Bildung und Teilhabe ist. Gemeinsam mit ihrer Kollegin Beate Heckmann hatte sie hierzu bereits Ende Januar Bescheide an alle Empfänger geschickt. Zudem wurden leistungsberechtigte Personen im Alter von 15 bis 25 Jahren noch einmal schriftlich daran erinnert, eine aktuelle Schulbescheinigung einzureichen. Liegt diese vor, kann der Förderbetrag auch rückwirkend ausgezahlt werden.
Vor dem Schulstart nach den Sommerferien sind die Anschaffungen meist umfangreicher. Nicht selten müssen dann Schultaschen oder Sportkleidung neu besorgt, zusätzliche Materialien angeschafft oder Bücher eingebunden werden. Deshalb ist die Zahlung im August mit 116 Euro pro Schülerin und Schüler doppelt so hoch wie im Februar. Auch hierzu werden die leistungsberechtigten Kundinnen und Kunden vorab rechtzeitig informiert.
Unterstützung auch bei Klassenfahrten und außerschulischen Aktivitäten möglich
Doch nicht nur die Leistungen für den Schulbedarf helfen den Familien. Über das Bildungs- und Teilhabe-Paket können auch die Kosten für die Schülerbeförderung (in der Regel ab der Sekundarstufe 2), für Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung und für die Teilnahme an Klassenfahrten oder außerschulischen Aktivitäten gezahlt werden. Um Kindern aus Familien mit niedrigem Einkommen die Chancen zu bieten, am sozialen und kulturellen Leben teilzunehmen, können zudem Mitgliedschaften in Sportvereinen oder für Unterricht in künstlerischen Fächern, etwa Musikunterricht, übernommen werden. Hierfür ist nur ein schriftlicher Hinweis nötig, welche dieser Leistungen in Anspruch genommen werden möchte.
Wer Lernförderung für sein Kind braucht, kann auch diese relativ unbürokratisch beantragen. Es ist lediglich eine Stellungnahme des Lehrpersonals über den Lernförderbedarf notwendig sowie die Bescheinigung über die Anmeldung bei einer Nachhilfeeinrichtung.
„Wir würden uns freuen, wenn noch mehr Familien Bildung und Teilhabe beantragen würden. Dies macht es möglich, dass sich Kinder einkommensschwacher Familien nicht ausgeschlossen fühlen müssen und dass sie beispielsweise mit Freunden im Verein zusammen sein oder mit auf Klassenfahrt gehen können. Deshalb sollten Bedürftige keine Scheu haben, sich von den Kolleginnen beraten zu lassen. Der Aufwand, um eine Förderung zu bekommen, ist meist geringer als gedacht“, so Florian Steiniger, Abteilungsleiter des Kommunalen Service-Centers.
Fragen zum Thema Bildung und Teilhabe können gerne per E-Mail (butsgb@odenwaldkreis.de) an das Kommunale Service-Center gesendet werden. Telefonisch geben dort Beate Heckmann (Tel.: 06062 70-1621) und Jennifer Kredel (Tel.: 06062 70-1597) gern Auskunft. Anfragen für den Bereich „Kinderzuschlag und Wohngeld“ erfolgen bitte an butwohngeld@odenwaldkreis.de.