“Von Fluglärm betroffene Menschen nicht vergessen”

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Flugzeug im Landeanflug (Symbolbild: Emanu auf Unsplash)

Kommunale Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM) unterstützt Forderung, das Fluglärmschutzgesetz zu reformieren

Die Bundesvereinigung gegen Fluglärm (BVF) appelliert anlässlich des Internationalen Tags gegen den Lärm am 30. April an die künftige Bundesregierung, die von Fluglärm betroffenen Menschen nicht zu vergessen. Millionen von Menschen leiden im Umfeld von Flughäfen täglich unter dem gesundheitsschädlichen Lärm der startenden und landenden Maschinen. Der Zusammenschluss von Kommunen und Bürgerinitiativen, die gegen Fluglärm kämpfen, stellt ihre Forderungen in diesem Jahr unter das Motto „Lasst uns in Ruhe!“

„Das geltende Fluglärmschutzgesetz aus 2007 schützt die Luftverkehrswirtschaft und nicht die Menschen. Es muss dringend grundlegend überarbeitet werden und dem aktuellen Stand der Lärmwirkungsforschung angepasst werden“, fordert der Präsident der Bundesvereinigung gegen Fluglärm, Werner Kindsmüller. Die gesundheitlichen Risiken durch Fluglärm sind längst erwiesen, aber die bisherige Bundesregierung ist untätig geblieben.

Aktiver Schallschutz Vorrang vor passivem Schallschutz

Die Forderung nach einer Überarbeitung des Fluglärmschutzgesetzes unterstützt auch die Kommunale Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM), ein Zusammenschluss von 36 Kommunen, BUND Hessen und dem Bündnis der Bürgerinitiativen (BBI). In einem 2024 veröffentlichten Positionspapier fordert die KAGZRM u.a. eine Änderung des Luftverkehrsgesetzes dahingehend, dass der aktive Schallschutz Vorrang vor passivem Schallschutz erhält und dass die Regelungen für baulichen Schallschutz im Fluglärmschutzgesetz bedarfsgerechter ausgestaltet werden. Des Weiteren fordert sie neben schärferen Lärmgrenzwerten ein absolutes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr und die Einführung einer wirksamen Lärmobergrenze.

„Wir werden uns stetig mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einsetzen, dass die Lärmbelastung in der Region und damit die gesundheitlichen Risiken für die Bevölkerung abnehmen. Dafür werden wir auch mit der neuen Bundesregierung in einen Austausch treten“, sagt Thomas Will, Vorstandsvorsitzender der KAGZRM und Landrat des Kreises Groß-Gerau.

Untermauert wird die Forderungen nach schärferen Grenzwerten und einem besseren baulichen Schutz gegen Fluglärm von der Wissenschaft: In Schulen, die durch Fluglärm belastet werden, ist zum Beispiel der Unterricht oft so stark gestört, dass die Lernleistung der Schülerinnen und Schüler nachweislich leidet. Vor allem das Lesen lernen von Grundschulkindern wird durch Lärm beeinträchtigt. „Jede Steigerung des Lärms um 10 Dezibel verzögert die Entwicklung der Lesefähigkeit dieser Kinder um einen Monat. Die Kinder in den am stärksten belasteten Schulen lagen also in der Leseentwicklung im Durchschnitt zwei Monate hinter denen aus den am wenigsten belasteten Schulen“, betont die Entwicklungspsychologin Maria Klatte von der Technischen Universität Kaiserslautern-Landau aus Anlass des Internationalen Tags gegen Lärm am 30. April 2025.

Nachtflüge über Wohngebiete konsequent unterbinden: Das fordert der Kardiologe Thomas Münzel. Das gesundheitliche Risiko für Anwohner*innen sei während der Schlafzeit am höchsten, erklärt der Seniorprofessor am Klinikum der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Fluglärm beeinträchtige tagsüber die Konzentration, störe aber vor allem den Nachtschlaf – mit gravierenden Folgen für das menschliche Herz-Kreislauf-System. „Schon Dauerbelastungen von 50 bis 60 Dezibel, die üblicherweise in der Umgebung von Flughäfen gemessen werden und der Lautstärke eines Gesprächs entsprechen, können tagsüber die Konzentration und nachts den Schlaf stören“, betont Thomas Münzel: „Es ist wissenschaftlich erwiesen: Fluglärm macht krank – und hier insbesondere der Nachtfluglärm!“

Weitere Informationen unter diesem Link.

(Text: PM Kommunale Arbeitsgemeinschaft Zukunft Rhein-Main (KAGZRM))