Eine Wiesbadenerin wurde am gestrigen Donnerstag (10.) von Telefonbetrügern mit der Masche des sogenannten “Schockanrufs” um eine größere Summe Bargeld gebracht.
Die Kriminellen gaukelten der Angerufenen vor, ihr Sohn habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und komme nur gegen die Zahlung einer hohen Kaution wieder auf freien Fuß. Durch die Täuschung brachten die Betrüger die geschockte Geschädigte in dem Telefonat schließlich dazu, Bargeld an einen angeblichen Mitarbeiter der Gerichtskasse zu übergeben. Die Übergabe fand in den Nachmittagsstunden an der Wohnanschrift der Wiesbadenerin in der Westendstraße statt. Bei dem Abholer soll es sich um einen Mann mit einem südländischen Erscheinungsbild, dunklen Haaren und einem dunklen Dreitagebart gehandelt haben. Er sei mit einer dunkelblauen Cargohose, einer dunkelblauen Jacke und einer Sonnenbrille bekleidet gewesen.
Wie in vielen Fällen wurde die Angerufene in dem Telefonat von den rhetorisch äußerst geschickt agierenden Tätern so sehr geschockt und psychologisch stark beeinflusst, dass sie der Geschichte Glauben schenkte. Grundsätzlich gilt: “In Deutschland wird eine Behörde von Ihnen niemals eine Kautionszahlung per Telefon verlangen! Beenden Sie solche Gespräche immer sofort, legen Sie auf und wählen anschließend die 110. Darüber hinaus wird in den meisten Fällen eine Rückversicherung bei den tatsächlichen Verwandten, Freunden oder Arbeitskollegen Klarheit bringen.”
Im vorliegenden Fall bittet die Wiesbadener Kriminalpolizei um Hinweise unter der Telefonnummer (0611) 345-0.
(Text: PM PP Westhessen)