Das Stadtarchiv in Griesheim erhielt vor kurzem einen Dupondius, eine antike römische Münze aus der Zeit von 77 bis 78 n.Chr. Ein älterer Herr hatte die Münze bei der Durchsicht der Sachen seiner verstorbenen Frau gefunden. Sie hatte sie beim Spargelstechen in den 1970er Jahren aufgelesen. Die Münze wurde vom Landesamt für Denkmalpflege begutachtet und verbleibt nun im Stadtarchiv.
Der Dupondius galt damals als Kleingeld im Alltag und entsprach in etwa einem heutigen geringen Centbetrag. Die Münze aus Messing zeigt die Silhouette des Kopfes von Kaiser Vespasian. Sie wurde im heutigen Lyon geprägt. Da es sich um einen Einzelfund handelt und nicht um einen ganzen Schatz, hat sie wohl jemand verloren. Bevor sie in den Boden gelangte, ist sie durch etliche Hände gegangen, wie die Abnutzung der Münze zeigt. Wenn diese Münze nicht ein Antiquitätenhändler in den vergangenen 1800 Jahren verlor, dann wohl ein Bürger des römischen Reiches. Ende des 1. Jahrhunderts waren zahlreiche Soldaten entlang des Rheines stationiert. Und dabei traten sie mit der Bevölkerung in Kontakt. Sie nutzten Wäschereien, Gastronomien, Pferdebetreuungen, Sattler oder Anderes.
Münzfunde auf Ackerflächen sind nicht ungewöhnlich. Auch andere antike Stücke kommen manchmal bei der Feldarbeit zum Vorschein. Sie können auf die Reste von Siedlungen im Untergrund hindeuten, wenn es nicht ein Verlust aus dem Geldbeutel war. Dabei muss der Finder zwei Aspekte beachten: Erstens ist es für die Forschung wichtig den genauen Fundort zu kennen, um den Fund einordnen zu können und vielleicht hält man später eine Grabung für lohnend. Das Wissen über den Fund und den Fundort dient aber auch dem Schutz des historischen Erbes für die Zukunft. Zweitens ist die Frage zu klären, wem der Fund gehört. Das Gesetz besagt: Der Fund gehört zur Hälfte dem Finder beziehungsweise der Finderin und zur anderen Hälfte dem Grundstückseigentümer oder der Grundstückseigentümerin. Es sei denn, der Fund ist von landesgeschichtlicher Bedeutung, dann muss er ins Eigentum des Landes übergehen.
Solche Funde können bei der Stadt, der Unteren Denkmalschutzbehörde beim Kreis oder beim Landesamt für Denkmalpflege Hessen angezeigt werden.
1989 wurde erstmals über den Fund einer römischen Münze aus dem 4. Jahrhundert nach Christus in der Griesheimer Gemarkung berichtet. Sie war ebenfalls beim Spargelstechen zutage getreten. Der Finder durfte sie behalten.
(Text: PM Stadt Griesheim)