Wer bei der Stichwahl des Oberbürgermeisters in Wiesbaden noch Briefwahl beantragen will, muss sich jetzt beeilen. Wahlbriefe, die nicht bis Sonntag, 30. März, 18 Uhr, vorliegen, können nicht berücksichtigt werden. Das Risiko, dass der Wahlbrief nicht rechtzeitig eingeht, trägt ausschließlich die Wählerin oder der Wähler.
Wer schon im Besitz der Briefwahlunterlagen ist, sollte den Stimmzettel und den Wahlschein so schnell wie möglich ausfüllen und in dem gelben Wahlbriefumschlag wieder auf dem Postweg zurücksenden oder bei der angegebenen Adresse, Friedrichstraße 16, persönlich einwerfen.
Zwar können Briefwahlunterlagen im Normalfall bis zum Freitag vor der Stichwahl bis 13 Uhr beantragt werden. Jedoch sollten alle, die für Antragstellung und Abgabe der Briefwahlstimmen den Postweg benutzen müssen oder wollen, die Postlaufzeiten beachten. Wer seinen Antrag beispielsweise erst am Mittwoch, 26. März, zur Post gibt, sollte bedenken, dass der Antrag frühestens am Donnerstag, möglicherweise erst am Freitag, 28. März, das Wahlamt erreicht. Wenn der Antrag dort noch am Freitag bearbeitet wird, wird die postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen im günstigsten Fall am Samstag vor der Wahl erfolgen.
In solchen Fällen sollte man seinen Wahlbrief selbst oder durch einen Boten beim Wahlamt, Friedrichstraße 16, abgeben. Diese Möglichkeit sollte auch genutzt werden, wenn jemand plötzlich so schwer erkrankt, dass das Wahllokal nicht aufgesucht werden kann. Dann können Briefwahlunterlagen auch noch am Stichwahlsonntag bis 15 Uhr beantragt und abgeholt werden. Die Briefwahlunterlagen können auch einem Boten ausgehändigt werden. Dieser benötigt jedoch eine entsprechende Vollmacht, die ihn zur Entgegennahme der Briefwahlunterlagen berechtigt.
Wegen der Kürze der noch verbleibenden Zeit, wird der Online-Briefwahlantrag ab Mittwoch, 26. März, 12 Uhr, vom Netz genommen.
Sollten Briefwahlunterlagen vom Wahlamt bereits ausgestellt und verschickt worden sein, doch die Wahlberechtigte oder den Wahlberechtigten nicht erreicht haben, können Ersatzunterlagen im Wahlamt ausgestellt werden. Der nicht angekommene Wahlschein wird dann für ungültig erklärt, damit keine dritte Person damit wählen kann. Für diese Fälle ist ausschließlich das Wahlamt auch noch am Wahltag bis 15 Uhr erreichbar.
(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)