Gemeinde Egelsbach beschließt Katzenschutzverordnung

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(Symbolfoto: Christel SAGNIEZ auf Pixabay)

PETA lobt tierfreundliche Maßnahme und fordert landesweite Umsetzung in Hessen

Katzenleid beenden: Deutschlandweit leben etwa zwei Millionen heimatlose Katzen unter schlimmsten Bedingungen und vermehren sich oft ungehindert. Unzählige von ihnen leiden an Unterernährung, sterben häufig früh oder verletzen sich im Straßenverkehr. Einige sind von Parasiten befallen, durch Tierquäler gefährdet oder leiden oftmals ihr Leben lang an schweren, unversorgten Krankheiten. Selten werden heimatlose Katzen von Tierfreunden medizinisch versorgt. Um dieses Tierleid zu verringern, hat die Gemeinde Egelsbach die Einführung einer Katzenschutzverordnung beschlossen. Diese ist zum 7. März in Kraft getreten. Auf dieser Grundlage sollen Freigängerkatzen künftig kastriert, gekennzeichnet und registriert werden. Die Maßnahme soll dazu beitragen, die Population von heimatlosen Katzen auf Dauer zu reduzieren und ihr Leid zu verhindern. PETA lobt die tierfreundliche Entscheidung und fordert für Niedersachsen die Umsetzung der geplanten landesweiten Katzenschutzverordnung.

„Der Beschluss für die Gemeinde Egelsbach reduziert langfristig das Leid vieler Freigänger und heimatloser Katzen. Wir danken für diese tierfreundliche und wegweisende Entscheidung“, so Björn Thun, Fachreferent bei PETA. „Es wäre nur folgerichtig, würden andere Gemeinden und Städte nachziehen. Lokale Verordnungen allein reichen jedoch nicht aus, weil die Vierbeiner keine Ortsgrenzen kennen. Deshalb appellieren wir an die Verantwortlichen in Hessen, endlich die landesweite Verordnung zum Schutz der Tiere und zur Verringerung ihres Leids umzusetzen.“

Berlin, Bremen und Niedersachsen gehen mit gutem Beispiel voran

Aktuell sind zahlreiche Tierheime in Deutschland überfüllt und verhängen Aufnahmestopps – insbesondere Katzen können kaum noch untergebracht werden. Die Vierbeiner zu versorgen, strapaziert zudem Tierschutzvereine und Katzenhilfen finanziell und fordert ihre Mitarbeitenden bis an die Belastungsgrenze. Unkastrierte Freigängerkatzen tragen erheblich zur Überpopulation und damit zum Leid der heimatlosen Tiere bei. Niedersachsen hat im Juni eine landesweite Katzenschutzverordnung auf den Weg gebracht. Berlin und Bremen haben sie bereits umgesetzt.

Kommunen können das Problem nicht allein lösen

Rein rechnerisch können eine unkastrierte Katze und ihre Kinder innerhalb von sieben Jahren bis zu 370.000 Nachkommen zeugen. Die Landesregierungen sind laut § 13b Tierschutzgesetz ermächtigt, Gebiete mit sogenannten Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungsverordnungen festzulegen, um die hohe Zahl heimatloser Katzen zu verringern. Seit 2013 können sie aus Tierschutzgesichtspunkten Kastrationspflichten für Katzen erlassen. In über 1700 Städten und Gemeinden in Deutschland besteht diese bereits. Der „Flickenteppich“ lokaler Verordnungen ist jedoch nicht ausreichend – auch weil viele Kommunen sie aus unterschiedlichen Gründen nicht einführen wollen.

Entlastung durch flächendeckende Katzenschutzverordnung

Eine derartige Verordnung kann neben der Regulierung der Population die Verbreitung bestimmter Krankheiten maßgeblich eindämmen. Hierzu zählen beispielsweise die Viruserkrankungen FIP, FIV und FELV, die sich innerhalb der Katzenpopulation verbreiten, sowie die für den Menschen bedrohliche Toxoplasmose. Zusätzlich kann eine flächendeckende Schutzverordnung die Arbeitsbelastung von Tierärzten, Tierheimen, Katzenschutzvereinen sowie des Veterinäramts deutlich reduzieren. Deren Arbeit wäre erleichtert, da aufgefundene Tiere schnell über Registrierungsportale identifiziert und den Haltern zugeordnet werden könnten.

Laut einer aktuellen Studie gelten zu viele frei laufende und heimatlose Katzen zudem als eine weltweite Gefahr für die Artenvielfalt. Wie die intensive Landwirtschaft mit ihren zahlreichen Monokulturen beschleunigen sie durch ihren starken Jagdtrieb die Dezimierung zahlreicher Vogel-, Säugetier- und Reptilienarten.

(Text: PM PETA Deutschland e.V.)