Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom 12. März einer Lichtleitlinie für die öffentliche Beleuchtung in kommunaler Zuständigkeit zugestimmt sowie einen Lichtleitfaden für Private zur Kenntnis genommen.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz bezeichnet Licht als schädliche Umwelteinwirkung. Darüber hinaus sieht das Bundesnaturschutzgesetz den Schutz von Insekten durch Minderung von Lichtemissionen vor. Allerdings ist eine für einen Vollzug notwendige Verordnung noch nicht erlassen. Im Jahr 2023 wurde mit der Novellierung des Hessischen Naturschutzgesetzes der Schutz von lichtempfindlichen Tier- und Pflanzenarten sowie Insekten gefordert und Gemeinden ermächtigt entsprechende Satzungen zu erlassen.
Im Rahmen einer verwaltungsübergreifenden Arbeitsgruppe und unter Einbindung des Hessischen Netzwerks gegen Lichtverschmutzung, wurde in einem umfassenden Prozess zur Einbindung aller relevanten Akteure, gemeinsam eine Lichtleitlinie erarbeitet. Das Ergebnis liegt nun vor und dient als Handlungsleitfaden für die Verwaltung, städtischer Beteiligungen und Eigenbetriebe.
Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Darmstädter Bürgerinnen und Bürger
Stadtrat Michael Kolmer erläutert: „Künstliche Beleuchtung zu minimieren bedeutet eine Verbesserung des Gesundheitsschutzes der Darmstädter Bürgerinnen und Bürger, da eine reduzierte nächtliche Beleuchtung insbesondere einen gesunden Schlaf fördert. Darüber hinaus stellt die Umsetzung der Lichtleitlinie einen weiteren Baustein zur Erreichung unserer Klimaschutzziele dar. Denn weniger Licht bedeutet auch weniger Energieverbrauch und damit eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes. Gleichzeitig dient dies dem Schutz von Pflanzen und Tieren, deren natürliche Lebensrhythmen durch nächtliche Lichtverschmutzung oft gestört werden.“
Klar ist, um die Lichtverschmutzung einzudämmen reicht das Engagement auf städtischer Ebene allein nicht aus. Daher wurde parallel der „Lichtleitfaden – Praktische Wege zur nachhaltigen Außenbeleuchtung“ erstellt der sich an Private und Gewerbe richtet, aber auch Tipps gibt, wie Sportstätten, Kirchen oder Denkmäler eine nachhaltige Außenbeleuchtung umsetzen können.
„Diese Handreichung vermittelt Wissen, gibt Ratschläge und zeigt Beispiele, wie im Alltag mit sehr geringem Aufwand Erfolge zum Wohle von Natur erzielt werden. Doch nicht nur unsere Umwelt profitiert von Lichtleitlinie und Lichtleitfaden; der Blick in den nächtlichen Sternenhimmel berührt auch unser Herz“, so Kolmer weiter.
Der Magistratsbeschluss kann im Parlamentsinformationssystem der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter
https://darmstadt.gremien.info/search.php?kriterium=be&datum_von=2006-01-11&datum_bis=2025-12-11 abgerufen werden.
Nach finaler Behandlung der Magistratsvorlage in der Stadtverordnetenversammlung, werden beide Werke auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt zum Download zur Verfügung stehen.
(Text: PM Wissenschaftsstadt Darmstadt)