Kommunales Job-Center verlängert Maßnahme mit der OREG mbH
Weit über zehn Jahre arbeiten das Kommunale Job-Center (KJC) des Odenwaldkreises und der Wirtschafts-Service der Odenwald-Regional-Gesellschaft mbH (OREG) nun schon eng bei der Betreuung Selbständiger zusammen. Der Wirtschafts-Service kommt immer dann ins Spiel, wenn langfristig oder zeitweise nicht genügend Einnahmen aus einer Selbständigkeit erzielt werden, um den Lebensunterhalt vollständig aus dieser zu bestreiten. Oftmals muss dann Bürgergeld in Anspruch genommen werden. Um dem entgegenzuwirken, wird Betroffenen in der Maßnahme „Überprüfung und Controlling von Selbständigen im SGB II-Bezug“ geholfen, Strategien zu entwickeln, um ihre Existenz perspektivisch (wieder) aus eigener Kraft zu sichern.
Eine individuelle Betrachtungsweise steht hierbei immer im Mittelpunkt. Kein Fall gleicht dem anderen. Eine gute Vorbereitung und breites Expertenwissen sind für eine zielführende Beratung essenziell. Vor jeder Überprüfung findet deshalb ein detailliertes Übergabegespräch zwischen den zuständigen Mitarbeitenden des KJC und dem Wirtschafts-Service statt. Dabei werden die jeweiligen Fallkonstellationen und die aktuellen Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel familiäre Situation, Höhe des aktuellen Einkommens, gesundheitliche Einschränkungen und viele weitere Parameter, besprochen. Auch die Selbständigen bringen sich dabei aktiv ein. Sie werden unter anderem gebeten, ihre aktuelle Lage selbst zu beschreiben und eigene Ideen zu entwickeln, um den Leistungsbezug dauerhaft zu beenden.
„Wir reflektieren mit den Selbständigen gemeinsam, ob diese Maßnahmen wirklich geeignet sind, das angestrebte Ziel zu erreichen. In vielen Fällen ist es notwendig, die Kundinnen und Kunden individuell bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer Pläne zu unterstützen. Sind für die Realisierung der Ideen Investitionen notwendig, können wir dabei helfen, die Finanzierung zu organisieren“, erläutert Gabriele Quanz, Referatsleiterin des Wirtschafts-Service, das Vorgehen.
Im Durchschnitt kann so bei rund einem Drittel der Fälle zeitnah wieder eine Vollexistenz aus der Selbständigkeit entwickelt und der Leistungsbezug beendet werden. Bei einem weiteren Drittel der Fälle ist eine erfolgreiche Weiterführung der Selbständigkeit nicht darstellbar. In diesen Fällen ist ein Wechsel in eine abhängige Beschäftigung – oft reicht bereits eine Teilzeitanstellung – ein sicherer Weg, um den Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern.
Es gibt auch Fälle, bei denen die Überprüfung vorzeitig abgebrochen wird, unter anderem, weil die Betroffenen von sich aus auf Leistungen aus dem SGB II verzichten oder weil sie keine oder eine zu geringe Mitwirkungsbereitschaft zeigen.
Eine besondere Konstellation greift bei Selbständigen, die alleinerziehend sind oder besondere gesundheitliche Einschränkungen haben: Hier kann das Überprüfungsziel, komplett aus dem Leistungsbezug zu gelangen, in der Regel mittelfristig nicht erreicht werden, sodass schon eine dauerhafte Steigerung des Gewinns und die Weiterführung der Selbständigkeit ein großer Erfolg für alle Seiten ist.
„Kundinnen und Kunden, die selbständig sind oder sich selbständig machen wollen, profitieren von den Kompetenzen der Mitarbeitenden der OREG, die ihnen beratend zur Seite stehen. Seit dem Start der Maßnahme wurden rund 160 Selbständige aus unserem Kundenkreis vom Wirtschafts-Service der OREG mbH betreut, einige von ihnen über einen längeren Zeitraum. In 67 Fällen konnte der Leistungsbezug beendet werden. Dies verdeutlicht die konstruktive und erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem KJC und dem Wirtschafts-Service. Dass wir und unsere Kundinnen und Kunden auf dieses Angebot ein weiteres Jahr zurückgreifen können, freut uns deshalb sehr“, erklärt Torsten Beilstein, Abteilungsleiter Eingliederung im KJC.
Selbständige, die ergänzende Leistungen vom Kommunalen Job-Center erhalten und Fragen zur Maßnahme haben, können sich an Cornelia Wind unter der Telefonnummer 06062 70-1501 oder per E-Mail an c.wind@odenwaldkreis.de wenden.
Fragen rund um den Bezug von Bürgergeld für Selbständige beantworten Maximilian Haffelder (Tel. 06062 70-1563, E-Mail m.haffelder@odenwaldkreis.de) sowie Max Tritsch (Tel. 06062 70-1281, E-Mail m.tritsch@odenwaldkreis.de).