Schädlinge angelockt: Stadtpolizei beobachtet Wertheimer Weg und Parkdeck
Es lockt Tauben, Ratten und andere Schädlinge an: Wenn unter freiem Himmel gezielt große Mengen an Futter oder gar Essensreste ausgelegt werden, reagieren Tiere schnell auf das „gefundene Fressen“ und siedeln sich bei anhaltend guten Bedingungen zügig an. So geschehen im Wertheimer Weg vor dem großen Parkdeck und in der Nähe zu einem Spielplatz. Dort sind neben den Kanaldeckeln viele Eingänge zu Rattengängen und -höhlen zu sehen, zusätzlich zu einer hohen Anzahl an Tauben.
„Wir haben festgestellt, dass an dieser Stelle leider regelmäßig sehr viel Vogelfutter gezielt ausgebracht wurde. Vermutlich war das nicht böse gemeint und vielleicht geschah es aus religiösen oder kulturellen Gründen – dies ist allerdings falsch verstandene Spiritualität, denn: Hier stellt diese Handlung eine Ordnungswidrigkeit dar. Sie lockt nicht nur unerwünschte Tierpopulationen sehr schnell an, sondern leider auch menschliche Nachahmer“, erklärt Dietzenbachs Bürgermeister Dr. Dieter Lang. So hatten sich zu Körnerfutter und Wasserschalen in kurzer Zeit auch Essensreste gesellt, darunter beispielsweise gekochte Nudeln, Pommes Frites oder Reis. Ein Verursacher konnte bereits identifiziert werden: Für die regelmäßige und großflächige Taubenfütterung unter freiem Himmel wurde ein Bußgeld von 150 Euro verhängt. Dieser Betrag war von den Stadtverordneten im Rahmen der Verstöße gegen die Gefahrenabwehrverordnung beschlossen worden und kann bei einer Wiederholung erhöht werden.
Die Dietzenbacher Stadtpolizei verstärkt fortan ihre Kontrollen auch an der besagten Stelle im Stadtgebiet und klärt bei Bedarf die Menschen über eine ordnungswidrige Tierfütterung auf, die Schädlinge und Ungeziefer anzieht und für die entsprechende Bußgelder drohen. Über Flyer wie „Ratten in der Stadt“ und „Ratten in Haus und Garten“ informiert die städtische Ordnungsbehörde zudem zu (vorbeugenden) Maßnahmen, um einen Schädlingsbefall zu vermeiden, zu erkennen oder zu bekämpfen. Wenn es sich – wie im aktuellen Fall – um Privatgelände handelt, kann und soll bei möglichen weiteren Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung eine Liegenschaftsverwaltung etwa durch das Aufstellen von Fallen tätig werden.
(Text: PM Kreisstadt Dietzenbach)