Mit der Vorlage seines 13. Tätigkeitsberichts bei der Kreisbeigeordneten Antje van der Heide bilanzierte Waldemar Schütze, Ombudsmann des Hochtaunuskreises im Bereich der Sozialgesetzbücher II und XII, die Erfahrungen und Ergebnisse seiner Arbeit im Kalenderjahr 2024. Ihm lag dabei am Herzen, nochmal kurz auf die besonderen Anforderungen während der Corona-Zeit zu reflektieren und dabei vor allem den Beschäftigten im Kommunalen Jobcenter seinen Dank für ihre Arbeit unter den damaligen Erschwernissen zu danken.
Auch auf die neue Schwerpunktsetzung, hin zu einer langfristigen Vermittlung in Arbeit durch Stärkung der Aus- und Fortbildung, die sich mit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes zum 01.01.2023 ergeben habe, weist Schütze in seinem Bericht besonders hin. Mit dem Ansatz von weniger Bürokratie und mehr Zeit für Vermittlung und Qualifizierung könnten anerkannte berufliche Abschlüsse besser erreicht werden, so Schütze. Erfolge würden aber erst in naher Zukunft zu erwarten sein.
Sehr gute und konstruktive Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Jobcenter (KJC)
Die Zusammenarbeit zwischen KJC, konkret dem Kundenreaktionsmanagement (KRM) und dem Ombudsmann hat sich bewährt und sollte unbedingt weiter fortgesetzt werden. Das KRM übernimmt eine wichtige „Filterfunktion“ zu den einzelnen Sachbearbeitern und Sachbearbeiterinnen. Über diesen Weg wird ein direkter Kontakt des Ombudsmannes mit der Sachbearbeitung des Kommunalen Jobcenters nicht notwendig und es können unnötige Verwaltungswege vermieden werden. Schütze bedankt sich an dieser Stelle ausdrücklich für die kompetente Zuarbeit des Kundenreaktionsmanagements.
Organisatorisch werden dem Ombudsmann Einzelfälle telefonisch oder per Mail durch die Antragsteller oder Bevollmächtigten übermittelt. Über Nachfragen des Ombudsmannes beim zuständigen Fachbereich der Kreisverwaltung werden die Sachverhalte (z. B. Bestandsdaten, Aktenzeichen, vollständige Anschrift und Telefonnummer) ergänzt und so aufbereitet, dass beim KRM Sachstandsanfragen erfolgen können. Rückmeldungen zum Fall oder Bearbeitungsstand werden dem Ombudsmann in der Regel innerhalb von einer Woche zurückgemeldet. In einem zwei- bis dreiwöchigem Rhythmus erfolgen dann in persönlichen Rückspracheterminen Fallaufarbeitungen der noch nicht geklärten Sachverhalte mit dem Fachbereich.
Wichtigkeit der Ombudsstelle
Die Anzahl von Anfragen im abgelaufenen Jahr 2024 lag bei 584 Fälle und damit um 76 Fälle höher als noch 2023 (508). In 234 dieser Fälle (207 in 2023) ergab sich ein erweiterter Beratungsbedarf. „Der weitere Anstieg der Anfragen an den Ombudsmann des Hochtaunuskreises macht deutlich, dass diese unabhängige Anlaufstelle für die Menschen im Kreis wichtig ist und weiterhin gebraucht wird. Der Ombudsmann stellt in der Ablaufstruktur der Kreisverwaltung ein wichtiges Bindeglied zu den Bürgern und den Fachbereichen und zugleich eine wichtige Ergänzung in der Struktur der Kreisverwaltung dar“, betont Kreisbeigeordnete Antje van der Heide anlässlich der Berichtsübergabe durch den Ombudsmann.
Waldemar Schütze ergänzt „Der Kreisbeigeordneten und zuständigen Dezernentin, Katrin Hechler, ist besonders für die lange engagierte Arbeit zu danken, da sie offen und bereit war, die entsprechenden Veränderungen vorzunehmen“. Die Zusammenarbeit sei immer lösungsorientiert, vertrauensvoll und sehr gut gewesen. Die von ihr vertretene Haltung „Wir helfen gerne“, wirke auch weiter nach, werde auch weiterhin gelebt und eingefordert werden. Auch mit der seit 01.07.2024 berufenen Dezernentin Antje van der Heide habe die Zusammenarbeit sehr gut begonnen. Alle bisher zu besprechenden Sachverhalte hätten zielführend geklärt werden können.
Der Ombudsmann sichert zu, auch weiterhin aktiv daran mitwirken zu wollen, die Regelungen des SGB II (Bürgergeld) und des SGB XII (Sozialgeldes) unter der Prämisse „Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Hilfestellungen“ bürgerorientiert in die Praxis umzusetzen.
Hintergrund
Mit der Implementierung des Ombudsmanns wurde im Hochtaunuskreis bereits in 2011 (Beschluss des Kreisausschusses vom 20.12.2011) eine Anlauf- und Ansprechstelle für Fälle aus den Bereichen des SGB II und XII geschaffen, über die Konfliktfälle vermittelnd zwischen Antragstellern und zuständigen Fachbereichen gelöst werden sollen. Waldemar Schütze nimmt diese Aufgabe seit 2011 ehrenamtlich wahr.
Bis 2020 fungierte Schütze hessenweit als einziger Ombudsmann für Fälle des SGB in Hessen. Inzwischen gibt es in Hessen weitere acht Ombudsstellen, die in Städten und Kreisen nach dem Vorbild des Hochtaunuskreises eingerichtet wurden. Mit allen Ombudsleuten steht der Ombudsmann des HTK in Kontakt und im gegenseitigen Austausch.
Sprechzeiten und Arbeitsweise des Ombudsmannes
Das Büro des Ombudsmannes ist Dienstag von 10 bis 12 Uhr und Donnerstag vom 16 bis 18 Uhr besetzt. Zu Sachverhalten im Zusammenhang mit Problemen im Bereich des SGB II (Grundsicherung bei Arbeitslosigkeit) und SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) wird die Beratung und Hilfe angeboten.
Der Kontakt erfolgt über Telefon: 06172-999 8888 und E-Mail: ombudsmann@hochtaunuskreis.de.
Danach erfolgt der Rückruf des Ombudsmannes, um noch zu klärende Fragen zielgenau zu klären und so den gesamten Sachverhalt konkret zu erfassen.
(Text: PM Hochtaunuskreis)