Zwei Auszubildenden aus Südhessen wurde jetzt fristlos gekündigt, weil sie in ihrer Arbeitszeit vermeintlich lustige Videos über ihre Ausbildung im Betrieb gedreht und auf TikTok veröffentlicht haben. Die Arbeitgeber der beiden fanden die Videos alles andere als lustig. Die IHK Darmstadt rät zur Vorsicht.
„Finger weg vom Smartphone im Ausbildungsbetrieb“, mahnt Torsten Heinzmann, Teamleiter Ausbildung in der IHK Darmstadt. „Fotos oder Videos aus dem Ausbildungsbetrieb haben ohne Einverständnis des Arbeitgebers nichts auf Social Media verloren“, sagt Heinzmann. Das gelte für Auszubildende wie für andere Angestellte auch. „Man kann sich auch nicht damit herausreden, dass das Video Satire sein soll.“ In beiden Fällen hatten die beiden mittlerweile fristlos gekündigten Auszubildenden TikTok-Videos in ihrer Arbeitszeit von ihrem Ausbildungsplatz gemacht. Eine Auszubildende hatte mehrfach Videos ins Netz gestellt, in denen sie beispielsweise immer wieder den Hörer aufknallte, wenn Kunden im Büro anriefen. Oder sie hatte den Arbeitsplatz akribisch mit Desinfektionstüchern gereinigt, auf dem zuvor eine Arbeitskollegin gesessen hatte. Ein anderes Video zeigte die Auszubildende, wie sie beim Arbeiten einschläft.
Der Auszubildende eines Einzelhändlers hatte per TikTok Kundengespräche nachgespielt, in denen er sich als unfreundlicher Mitarbeiter – in erkennbarer Arbeitskleidung des Marktes- darstellt. Beide Auszubildende argumentierten, dass es sich ja nur um Comedy beziehungsweise um Satire handele. „Es ist jedoch nicht Aufgabe des Arbeitsgebers, zu beurteilen, ob ein Videobeitrag über sein Unternehmen satirisch gemeint ist. Wenn in den Videos abschätzige Urteile über den Betrieb gefällt werden, kann das ein Grund für ein fristlose Kündigung sein“, sagt Heinzmann. Genauso sei es ein No-Go, in der Arbeitszeit Videos für den privaten Account zu drehen. „Man kann hier in ganz viele Fallen tappen“, warnt Heinzmann: „Wenn andere Kolleginnen und Kollegen ohne deren Wissen gezeigt werden, verstößt das gegen deren Persönlichkeitsrechte. Wenn wie in dem einen Fall Kundendaten auf dem Bildschirm zu sehen sind, ist es zudem ein schwerwiegender Datenschutzverstoß.“
Die TikTok-Videos wurden von Tausenden Followern gesehen, geliked und auch geteilt. „Die Rufschädigung zieht weite Kreise und ist nicht mehr rückgängig zu machen“, sagt Heinzmann. Ausbildungsbetrieben rät Heinzmann, ihren Azubis früh zu vermitteln, inwieweit sie auf Social Media aktiv sein können. „Es kann auch durchaus gewollt sein, dass Azubis sich in sozialen Netzwerken über ihren Betrieb äußern. Es ist aber immer eine Frage des Wie“, so Heinzmann.
Die Aufgabe der IHK ist es, bei Kündigungen von Ausbildungsverhältnissen zu vermitteln beziehungsweise zu schlichten. „Eine gütliche Einigung ist aber sehr schwer, wenn das Vertrauensverhältnis einmal kaputt ist.“
Um Ausbildungsbetriebe hier zu unterstützen, bietet die IHK Darmstadt einen Ausbilder-Praxis-Workshop zum Thema „Social Media in der Ausbildung – Chance oder Risiko?“ am 26. März an. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ihk.de/Darmstadt (bitte die Nummer 63089 ins Suchfeld eingeben).
(Text: PM IHK Darmstadt)
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… erschließt sich ihre Welt, indem sie viel Zeit in der Natur verbringt. Bei langen Fahrradtouren und schöne Wanderungen tankt sie Kraft. Lokale Themen sind ihre Welt. Sowohl in den Printprodukten als auch online informiert sie am liebsten über Polizeiberichte, Tiergeschichten und Umweltthemen. Absolute Lieblingsbeschäftigung in der Adventszeit: Plätzchen backen.
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