Frankfurt kämpft gegen Wohnarmut

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(Symbolfoto: Jens Neumann auf Pixabay)

Maßnahmen für bezahlbares Wohnen

Der Paritätische Wohlfahrtsverband hat kürzlich eine Studie mit dem Titel „Wohnen macht arm“ veröffentlicht. In dieser wird dargelegt, dass viele Haushalte durch hohe Mieten enorm belastet sind. In Frankfurt stellt der angespannte Wohnungsmarkt und die damit einhergehenden hohen Mietbelastungen ein Armutsrisiko dar. Die Stadt Frankfurt steuert dieser Herausforderung durch vielfältige Angebote und Maßnahmen entgegen.

Die Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes belegt, dass in Deutschland nach Abzug der Wohnkosten eine größere Anzahl von Haushalten von Armut betroffen ist – nämlich 5,4 Millionen mehr – als nach konventionellen Berechnungen. In Frankfurt liegt dem Mikrozensus 2022 zufolge die durchschnittliche Mietbelastung (Bruttokaltmiete) aller Haushalte im Schnitt bei 30,5 Prozent. Betrachtet man diese Zahl jedoch im Detail, so zeigt sich, dass beispielsweise die Mietbelastung bei Haushalten mit geringem Einkommen unter 1500 Euro mit 54,6 Prozent deutlich höher liegt als der Durchschnitt.

Wohnen ist eine soziale Frage geworden

„Die Zahlen der Studie des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes sind erschreckend und bestätigen, dass Wohnen eine soziale Frage geworden ist. Wir setzen uns mit verschiedenen Maßnahmen für bezahlbares Wohnen ein. Die Wohngeldreform Anfang 2023 hat den Kreis der Haushalte mit Anspruch auf Wohngeld verdreifacht. Ab 1. Januar 2025 wird das Wohngeld zudem steigen. Bürgerinnen und Bürger sollten diese Unterstützung nutzen und sich im Amt für Wohnungswesen melden. Dort können sie sich beraten lassen und über Angebote informieren“, sagt Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen und Wohnen. Weiter erläutert Gwechenberger: „Mir ist es wichtig, dass wir auf kommunaler, Landes- und Bundesebene gemeinsam an einem Strang ziehen und uns für ein zukunftsfähiges und bezahlbares Wohnen engagieren. Maßnahmen zur Dämpfung des Anstiegs der Mieten und der Ausbau von gefördertem Wohnraum sind dringend erforderlich. Zudem ist ein starker Mieterschutz wichtig. Daran arbeiten wir gemeinsam tagtäglich.“

„Der Frankfurter Wohnungsmarkt ist geprägt von einer Asymmetrie zu Ungunsten der Mieter:innen. Die Konsequenz: Mieter:innen nehmen gegenüber Vermieter:innen ihre Rechte häufig nicht wahr. Dazu kommt, dass viele ihre Rechte gar nicht kennen. Auch viele Unterstützungsleistungen sind nicht bekannt. Das Amt für Wohnungswesen wirbt deshalb aktiv für seine Angebote und Leistungen“, erklärt die Leiterin des Amts für Wohnungswesen Katharina Wagner.

„Wir prüfen außerdem Hinweise zu mutmaßlich überteuerten Mietpreisen, das heißt zu solchen, die über dem in Frankfurt üblichen Niveau liegen. Grundlage hierfür ist Paragraph 5 Wirtschaftsstrafgesetz. Danach handelt ein Vermieter ordnungswidrig, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig eine unangemessen hohe Miete – 20 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete – verlangt“, sagt Wagner.

Der Gesetzgeber will so sicherstellen, dass Wohnen für breite Schichten der Bevölkerung erschwinglich bleibt, wenn die Nachfrage im Verhältnis zum Wohnungsangebot nicht ausgeglichen ist; das ist im Ballungsraum Frankfurt regelmäßig der Fall. Mietenden entstehen in diesen Verfahren keine Kosten.

Was unternimmt die Stadt Frankfurt?

• Auf kommunaler Ebene ist sichergestellt, dass Wohngeldanträge zügig beschieden werden und die berechtigten Haushalte zeitnah Unterstützung erhalten.

• Im Jahr 2023 konnten insgesamt rund 400 Belegungsrechte im Einzelerwerb oder durch Verlängerung der Bindungen für die Versorgung von sozialwohnungsberechtigten Haushalten gebunden werden. Im Jahr 2024 sind dies bislang (Stand 21. Oktober 2024) mit 750 Wohnungen im Einzelerwerb und in der Bindungsverlängerung fast doppelt so viele Wohnungen.

• Der Frankfurter Baulandbeschluss setzt einen transparenten Rahmen für die Entwicklung zukünftiger Wohnbaulandflächen, indem er verbindliche Quoten von 30 Prozent für gefördertes Wohnen (je 15 Prozent für geringes und mittleres Einkommen) und 15 Prozent für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte vorgibt. Derzeit stehen in Frankfurt rund 2000 neue geförderte Wohnungen vor der Fertigstellung.

• Die Stabsstelle Mieterschutz kümmert sich um die Belange von Mieterinnen und Mietern bei Spekulations- und Entmietungsfällen. Die Mietrechtliche Beratung berät Mieterinnen und Mietern in Rechtsfragen, zum Beispiel bei zu hohen Nebenkostenabrechnungen und allen weiteren mietrechtlichen Belangen.

• Die Stadt Frankfurt setzt sich für die Verlängerung der Mietpreisbremse auf Bundesebene ein und befürwortet die Einführung eines Leerstandgesetzes auf Landesebene.
Die Broschüre „Wohnen in Frankfurt“ stellt für Mieterinnen und Mieter Informationen rund um das Thema Wohnen und Mieten in übersichtlicher und verständlicher Weise zusammen. Daneben bietet die Stadt einen Online-Mietspiegel-Rechner. Der Online-Mietspiegel-Rechner 2024 führt durch alle Berechnungsschritte. Am Ende kann eine zweiseitige Übersicht in Form einer PDF-Datei ausgedruckt oder abspeichert werden. Sowohl Broschüre als auch Rechner sind unter wohnungsamt.frankfurt.de zu finden.

Der Wohngeld-Plus-Rechner bietet unter bmwsb.bund.de/wohngeldrechner eine erste Orientierung, ob und in welcher Höhe Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld haben.

Auf der Website frankfurt-fairmieten.de werden nähere Informationen zu geförderten Wohnungen in Frankfurt bereitgestellt.

(Text: PM Stadt Frankfurt)