Frankfurt: Kein Silvesterfeuerwerk auf dem Eisernen Steg und auf der Zeil

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Symbolbild Feuerwerk (Foto: geralt auf Pixabay)

Mit zwei Allgemeinverfügungen untersagt die Stadt Frankfurt am Main in der Silvesternacht das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Eisernen Steg und dessen Brückenköpfen sowie auf der Zeil, inklusive Konstablerwache und Hauptwache. Ziel ist es, die meist eng gedrängten Menschen auf dem Eisernen Steg vor Verletzungen zu schützen. Auch die Zeil geriet in den vergangenen Jahren zur Jahreswende in den Fokus vermehrter Polizeiarbeit. Um auch hier einen geordneten Übergang ins neue Jahr ohne Verletzungen durch Feuerwerkskörper sicherzustellen, wurde das Abbrennen von Feuerwerk untersagt.

Die Regelung auf dem Eisernen Steg gilt im Zeitraum von Dienstag, 31. Dezember, 21 Uhr, bis Mittwoch, 1. Januar 2025, 3 Uhr. In dieser Zeit ist das Mitführen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher (unter anderem Raketen, Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien) sowie pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie T1 und T2 (unter anderem bengalische Fackeln/Lichter, Feuerfontänen, Raketentreibsätze) und damit natürlich auch das Verwenden dieser Gegenstände untersagt. Auch dürfen Taschen, Tüten und sonstige Tragebehältnisse mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern in dieser Zeit nicht auf den Eisernen Steg und dessen Brückenköpfe mitgenommen werden.

Der Eiserne Steg wird in der Silvesternacht von beiden Seiten zur Durchsetzung des Feuerwerksverbots kontrolliert. Im Falle einer Überlastung der Brücke mit zu vielen Menschen sind kurzfristige Brückenschließungen möglich.

Das Feuerwerksverbot auf der Zeil gilt von Dienstag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis zum 1. Januar 2025, 6 Uhr. Hier sind die Verwendung sowie die offene Bereithaltung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 untersagt. Diese Regelung gilt auch für die Konstablerwache sowie die Hauptwache.

Darüber hinaus ist das Abbrennen von Feuerwerk auch in anderen Teilen des Stadtgebiets wegen erhöhter Brandgefahr grundsätzlich durch die bundesweit geltende „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ verboten. Dazu zählen Bereiche in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Selbiges gilt für besonders brandempfindliche Gebäude oder Anlagen wie Fachwerkhäuser oder den Frankfurter Zoo sowie generell im Frankfurter Stadtwald. Innerhalb eines Abstands von mindestens 200 Metern um diese Bereiche herum ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk verboten.

Die Landes- und Stadtpolizei werden die geltenden Regeln verstärkt kontrollieren und festgestellte Verstöße verhältnismäßig und konsequent ahnden.

Wegen umfangreicher Verkehrssperrungen nördlich und südlich des Mains ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Dieser Bereich sollte weiträumig umfahren werden.

Die Allgemeinverfügungen können im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main vom 10. Dezember, Seiten 914 und 915, abgerufen werden.

(Text: PM Ordnungsamt Frankfurt)