Afrikanische Schweinepest: Ausweitung der Sperrzonen und wieder Leinenpflicht für Hunde in Wiesbaden

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(Symbolfoto: Thomas B. auf Pixabay)

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiter aus. Im Rheingau-Taunus-Kreis bei Eltville wurden in den vergangenen Tagen mehrere Wildschweinkadaver positiv auf das ASP Virus getestet.

Aufgrund dessen hat die Landeshauptstadt Wiesbaden zwei neue Allgemeinverfügungen „Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen – Gebietsfestlegung und Festlegung tierseuchenrechtlicher Maßnahmen innerhalb der Sperrzone I“ sowie „Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen“ erlassen, die am Donnerstag, 19. Dezember, veröffentlicht werden. Diese beinhalten eine Ausweitung der bisherigen Sperrzone II. Hiervon sind, aufgrund ihrer Nähe zum RTK, die gesamten Ortsbezirke Frauenstein und Schierstein unmittelbar betroffen.

Ab sofort gilt für Hundehalter wieder eine Leinenpflicht in diesen Ortsbezirken Die Jagd ist hier nur noch sehr eingeschränkt möglich, worüber die zuständigen Hegegemeinschaften auch gesondert informiert wurden. Das Verlassen der Wege im Wald ist, wie schon zuvor, zu jedem Zweck auch weiterhin verboten.

Die Leinenpflicht ist eine von mehreren Maßnahmen, um die Afrikanische Schweinepest (ASP) einzudämmen. Bei einem Erstverstoß wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro fällig, bei wiederholten Verstößen ein höheres. Freilaufende Hunde scheuchen Wildschweine auf, selbst dann, wenn die Hunde nur friedlich durch Büsche oder das Unterholz laufen. Werden infizierte Wildschweine aufgescheucht, können sie in Bereiche laufen, in denen bisher noch keine infizierten Schweine vorhanden sind. Die ASP breitet sich dadurch aus, was die Seuchenbekämpfung erheblich erschwert. Freilaufende Hunde können zudem durch Kontakt zu toten infizierten Wildschweinen ASP-Viren verschleppen und dadurch die Seuchenbekämpfung erheblich erschweren. Dies kann nur durch eine generelle Leinenpflicht in der infizierten Zone verhindert werden. Hunde können übrigens – so wie Katzen, Vögel oder andere Tiere – nicht an ASP erkranken. ASP ist nur für Schweine gefährlich. Werden freilaufende Hunde in der Zone angetroffen, wird von ihren Halterinnen oder Haltern je nach Sachverhalt ein Verwarnungs- oder Bußgeld erhoben.

In den anderen Teilen Wiesbadens gilt aktuell keine Leinenpflicht für Hunde, nicht nur in der Stadt, sondern auch in Wäldern und auf Feldern.

Eine Karte mit den exakten Grenzen ist unter wiesbaden.de/asp abrufbar. Auf der Seite wiesbaden.de/asp finden Bürgerinnen und Bürger auch weitere Informationen. Tierfunde können beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Wiesbaden, Telefon (0611) 890770 oder bei der jeweils örtlich zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden. Zwischen den Jahren sollen Meldungen über Funde unmittelbar an die Polizeidienststellen erfolgen. Welche Polizeidienststelle zuständig ist und wie man diese erreichen kann, lässt sich unter www.polizei.hessen.de/meine-polizei-vor-ort herausfinden.

Sämtliche Regelungen werden intensiv durch die Beamtinnen und Beamten der Stadtpolizei kontrolliert. Die Stadt bittet darum, bei Fragen zur ASP oder bei Wildschweinfunden nicht die 110 oder 112, sondern (0611) 890770 anzurufen. Diese Nummern sind ausschließlich für Notfälle vorgesehen.

(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)