Neue Hebesatzsatzung in Frankfurt gilt ab 2025

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(Symbolfoto: moritz320 auf Pixabay)

Grundsteuerbescheide werden im Januar verschickt

Die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung hat am vergangenen Donnerstagabend die neuen Hebesätze für die Grundsteuer beschlossen. Damit gelten ab Mittwoch, 1. Januar 2025, Hebesätze für die Grundsteuer A von 317,62 (statt bislang 175) Prozent und für die Grundsteuer B 854,69 (statt bislang 500) Prozent. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke für Land- und Forstwirtschaft erhoben, die Grundsteuer B (baulich) auf bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude.

„Wir folgen mit der Festlegung der neuen Grundsteuerhebesätze den Empfehlungen des Landes Hessen. Damit wird ein Steueraufkommen in Höhe der bisherigen Erträge erwartet“, sagt Stadtkämmerer Bastian Bergerhoff. Er betont: „Freilich wirkt sich das auf die Steuerpflichtigen unterschiedlich aus: Manche werden mehr, andere weniger bezahlen als bisher.“ Der Magistrat prüft gegenwärtig ein Konzept für mögliche Härtefälle. Dem Haushaltsplan 2024/2025 zufolge liegt der Grundsteuerertrag in Frankfurt wie in den vergangenen Jahren bei jährlich rund 220 Millionen Euro.

Die neuen Grundsteuerbescheide werden voraussichtlich am Freitag, 10. Januar 2025, verschickt. Wer inhaltliche Fragen zur Grundsteuerreform in Frankfurt hat, kann sich nach Erhalt des Bescheids an das Kassen- und Steueramt wenden, entweder per E-Mail an grundsteuer.amt21@stadt-frankfurt.de oder telefonisch unter 069/212-74512.

(Text: PM  Stadt Frankfurt)