Newcastle-Virus in Nordhessen nachgewiesen

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(Symbolfoto: klimkin auf Pixabay)

Veterinäramt des Kreises Offenbach ruft für Geflügelhaltungen zu erhöhter Vorsicht auf

Erstmals ist in Hessen das für Geflügel hochansteckende Newcastle-Virus nachgewiesen worden: Der Test einer verwilderten Haustaube im Werra-Meißner-Kreis fiel in der vergangenen Woche positiv aus. Die meldepflichtige Tierseuche führt vor allem bei Hühnern und Puten oft zu schweren Krankheitsverläufen, aber auch andere Vogelarten wie Tauben, Enten und Gänse können sich anstecken. Das Veterinäramt des Kreises Offenbach ruft deshalb Halterinnen und Halter von Hühnern und Puten dazu auf, der gemäß Geflügelpestverordnung bestehenden Impfpflicht für ihre Tiere nachzukommen sowie auf Wiederholungsimpfungen zu achten. Parallel empfehlen die Fachleute die Impfung auch für Tauben.

Eine Infektion kann sich bei betroffenen Tieren nach circa drei bis sechs Tagen unter anderem durch erhöhte Körpertemperatur, Atemschwierigkeiten, Durchfall, Ödemen an Kopf und Kehllappen sowie durch ein Nachlassen der Legeleistung äußern. Zudem verweigern sie häufig die Futter- und Wasseraufnahme, niesen und schlafen viel. Auch Verläufe ohne Symptome sind möglich. Bei der akuten Verlaufsform führt die Erkrankung jedoch in 90 bis 100 Prozent der Fälle zum Tod. Überlebende Tiere können Folgeschäden, wie anhaltende Lähmungserscheinungen, davontragen.

Das Newcastle-Virus ist auch auf den Menschen übertragbar, jedoch waren Ansteckungen in der Vergangenheit selten und ungefährlich. Betroffen waren vor allem Menschen, die engen Kontakt zu infizierten Tieren hatten, und über Bindehautentzündungen sowie oftmals auch geschwollene Lymphknoten im Bereich der Ohren klagten.

Halterinnen und Haltern von Geflügel wird empfohlen, derzeit verstärkt Hygienemaßnahmen einzuhalten sowie verendete Tiere und Schlachtabfälle achtsam zu entsorgen. Sollte ein Infektionsverdacht bestehen, ist er umgehend dem Veterinäramt telefonisch unter 06074 8180-63900 oder per E-Mail an veterinaeramt@kreis-offenbach.de zu melden.

(Text: PM Kreis Offenbach)