Odenwaldkreis: Immer mehr Hinweise zu Waschbären auf Grundstücken

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Symbolbild Waschbär (Foto: svklimkin auf Pixabay)

Untere Jagdbehörde gibt Tipps zur Vorbeugung – Bitte an Bürger, Ordnungsämter zu kontaktieren

In jüngster Zeit wenden sich Bürgerinnen und Bürger im Odenwaldkreis immer öfter an die Untere Jagdbehörde im Landratsamt, weil sich auf ihren Grundstücken Waschbären aufhalten. Insbesondere Höchst und Bad König sind betroffen. Jedoch kommen auch immer mehr Meldungen aus Erbach und Michelstadt.

Die Zuständigkeit der Behörde beschränkt sich allerdings auf die Jagdbezirke, von denen die befriedeten Bezirke und damit die innerörtlichen Lagen ausgenommen sind. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich an die jeweiligen Ordnungsämter zu wenden.

Gleichwohl gibt die Untere Jagdbehörde gerne einige Tipps:

Waschbären sind sehr anpassungsfähige und intelligente Kleinräuber und Nahrungsopportunisten. Ihr Speiseplan sieht so ziemlich alles vor, was die heimische Mülltonne oder der Komposthaufen hergeben; das gilt auch für draußen aufgestelltes Katzen-, Igel- oder Vogelfutter. Zudem sind die Kleinbären hervorragende Kletterer und finden jeden Zugang zu einem warmen und trockenen Unterschlupf wie Scheunen, Gartenhütten oder Dachböden.

Deswegen empfiehlt die Untere Jagdbehörde, Mülltonnen und Zugänge zu den genannten Unterschlüpfen zu verschließen sowie offene Komposthaufen mit Stahlgittern abzudecken. Auch sollte kein Futter unnötig draußen stehen. Vogelhäuschen sind am besten geschützt, wenn diese an einer dünnen und glatten Stange aufgehängt werden.

Wer doch einmal einen Waschbären zu Gast hat, der durch seine Anwesenheit Sorgen bereitet, dem können meistens die kommunalen Ordnungsämter weiterhelfen. Diese können eventuell einen Kontakt zu einem Schädlingsbekämpfer oder ortsansässigen Jäger vermitteln. Grundsätzlich sind jedoch die Grundstückseigentümer erst einmal für ihre Grundstücke selbst verantwortlich. Daher rät die Jagdbehörde dringend zur Umsetzung der Ratschläge.

Die Behörde macht außerdem darauf aufmerksam, dass es gesetzlich verboten ist, Waschbären zu fangen und in der freien Landschaft aussetzen.

(Text: PM Odenwaldkreis)